Digitales Organspende-Register verzeichnet mehr als 500.000 Einträge nach zwei Jahren
Seit der Einführung des zentralen Online-Registers für Organspenden vor genau zwei Jahren haben über eine halbe Million Bürgerinnen und Bürger ihre Haltung zur postmortalen Organspende digital dokumentiert. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das als Betreiber fungiert, gab gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bekannt, dass aktuell rund 515.000 gültige Erklärungen im System registriert sind.
Überwältigende Mehrheit stimmt Organspende zu
Die statistische Auswertung der Einträge zeigt ein klares Bild: 82,3 Prozent der registrierten Personen haben einer Organentnahme nach ihrem Tod ohne jegliche Einschränkungen zugestimmt. Lediglich 8,5 Prozent haben einen Widerspruch hinterlegt, während 6,3 Prozent bestimmte Organe von einer möglichen Spende ausschließen. Weitere 1,9 Prozent haben eine Vertrauensperson benannt, die im Ernstfall die Entscheidung treffen soll, und 1,0 Prozent möchten ihre Spendebereitschaft auf einzelne Organe beschränken.
Zugang und Funktionalität des Registers
Das Portal www.organspende-register.de ist seit dem 18. März 2024 online und ermöglicht Personen ab 16 Jahren, ihre Entscheidung zur Organspende digital zu dokumentieren. Die Nutzung ist freiwillig, kostenlos und jederzeit änderbar. Neben der digitalen Registrierung bleiben traditionelle Papierdokumente wie der Organspendeausweis weiterhin gültig. Zugriff auf die Daten haben berechtigte medizinische Fachkräfte unter strengen rechtlichen Voraussetzungen, um im Ernstfall schnell über die Spendebereitschaft potenzieller Spender informiert zu sein.
Die Registrierung erfolgt primär über das Portal mittels Smartphone oder Computer unter Verwendung eines Personalausweises mit Online-Funktion. Alternativ bieten viele Krankenkassen Apps an, für die jedoch zuvor eine digitale GesundheitsID beantragt werden muss.
Entwicklung und politischer Hintergrund
Nach dem ersten Betriebsjahr waren etwa 280.000 Einträge verzeichnet – die Zahl hat sich somit inzwischen nahezu verdoppelt. Das Register stellt den Kern des 2020 vom Bundestag beschlossenen Gesetzes dar, das darauf abzielt, die Information der Bevölkerung zu verbessern und die Dokumentation von Spendeentscheidungen zu erleichtern.
Allerdings wurde eine wichtige Vorgabe des Gesetzes bisher nicht umgesetzt: Die Einrichtung von Terminals in amtlichen Ausweisstellen, über die Bürgerinnen und Bürger direkt ins Online-Register eintragen können. Das Bundesgesundheitsministerium plant nun auf Bitten der Länder, diese Vorgabe durch eine Gesetzesänderung zu streichen.
Die digitale Erfassung von Organspendebereitschaften markiert einen wichtigen Schritt in der Transplantationsmedizin und bietet eine moderne Ergänzung zu den bewährten papierbasierten Methoden.



