Kulturförderung in Neustrelitz: Stadtvertreter verteidigen Mitspracherecht gegen Verwaltungsvorstoß
Neustrelitz: Stadtvertreter wehren sich gegen Kürzung von Mitsprache

Kulturförderrichtlinie in Neustrelitz: Ausschuss verteidigt Mitspracherecht

In Neustrelitz ist eine geplante Änderung der Kulturförderrichtlinie zunächst gescheitert. Der Kulturausschuss der Stadt lehnte mehrheitlich einen Verwaltungsvorschlag ab, der dem Bürgermeister künftig die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Vergabe von Fördermitteln in Höhe von 1000 Euro übertragen hätte. Bisher obliegt diese Aufgabe dem Ausschuss für Kultur und Tourismus, der nach dem neuen Entwurf nur noch Empfehlungen aussprechen dürfte.

Rechtsaufsicht als Auslöser der Debatte

Die Verwaltung begründete ihren Vorstoß mit einer Anregung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises. Diese habe eine Anpassung der Richtlinie gefordert, um klare Entscheidungsstrukturen zu schaffen. Allerdings äußerten Stadtvertreter erhebliche Zweifel, ob die Kreisbehörde tatsächlich eine alleinige Entscheidung durch den Bürgermeister im Sinn hatte. Andreas Petters von der CDU hinterfragte diese Interpretation deutlich und betonte die traditionelle Rolle des Ausschusses.

Historische Kontroverse schwingt mit

Im Hintergrund der Diskussion stand die kontroverse Debatte um Fördergelder für das Kunsthaus zur Langen Kunst- und Einkaufsnacht im vergangenen Jahr. Damals hatte der Ausschuss die Mittel zunächst abgelehnt, woraufhin Bürgermeister Andreas Grund eine Eilentscheidung treffen musste, um die Veranstaltung zu sichern. Diese Episode belastet weiterhin das Klima, wie ein hitziger Schlagabtausch zwischen dem Bürgermeister und Stadtvertreter Christian Czollek von der AfD zeigte, der sogar eine Dienstaufsichtsbeschwerde erwähnte.

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Mehrheit für Beibehaltung der Mitsprache

Die Mehrheit der Ausschussmitglieder sprach sich entschieden gegen eine Beschneidung ihres Mitspracherechts aus. Stella Schüssler von PuLS/Linke/Grüne verwies auf die bisher gute Praxis des Austauschs und der Kompromissfindung. Sie schlug vor, dass zumindest die Stadtvertretung oder der Hauptausschuss über Fördergelder entscheiden sollten, falls nicht der Kulturausschuss zuständig bleibt. Diese Gremien treffen in anderen Belangen bereits abschließende Beschlüsse.

Weitere Klärung mit Rechtsaufsicht geplant

Nach der Ablehnung der Vorlage kündigte Andrea Meifert, Kulturbeauftragte der Stadt, an, in Kürze mit einer Mitarbeiterin der Rechtsaufsichtsbehörde zu sprechen. Dabei soll die Formulierung der Kulturförderrichtlinie noch einmal überprüft und mögliche Missverständnisse ausgeräumt werden. Der Ausschussvorsitzende Christoph Poland von der CDU musste während der hitzigen Debatte mehrfach deeskalierend eingreifen, um einen sachlichen Ablauf zu gewährleisten.

Insgesamt zeigt der Vorfall, wie sensibel die Frage der Entscheidungsbefugnisse in der Kulturförderung ist. Die Stadtvertreter in Neustrelitz beharren auf ihrem gewohnten Einfluss, während die Verwaltung versucht, rechtliche Vorgaben umzusetzen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, bis die Klärung mit der Kreisbehörde erfolgt ist.

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