Kulturstaatsminister Weimer rechtfertigt Ausschluss linker Buchhandlungen vom Buchhandlungspreis
Weimer verteidigt Ausschluss linker Buchhandlungen vom Preis

Kulturstaatsminister rechtfertigt umstrittene Entscheidung bei Buchhandlungspreis

Nach heftiger Kritik an der Streichung dreier linker Buchhandlungen von der Nominierungsliste für den Deutschen Buchhandlungspreis hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sein Vorgehen verteidigt. Der parteilose Minister erklärte in einem Interview mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe, warum das sogenannte Haber-Verfahren zum Einsatz kam und wie künftig mit solchen Fällen umgegangen werden soll.

Das Haber-Verfahren im Fokus der Kontroverse

Bei dem umstrittenen Verfahren handelt es sich um eine 2004 verfügte und später nach Emily Haber benannte Überprüfung staatlich geförderter Projekte durch den Verfassungsschutz. „Das Verfahren ist in den vergangenen Jahren hunderte Male von verschiedenen Ministerien des Bundes angewandt worden, übrigens auch von meiner Amtsvorgängerin“, betonte Weimer. Seine Vorgängerin war die Grünen-Politikerin Claudia Roth, während deren Amtszeit es um den Verdacht eines rechtsextremen Verlages gegangen sei.

Der Minister hatte drei linke Buchläden in Berlin, Bremen und Göttingen wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ von der Nominierungsliste streichen lassen, was breite Empörung auslöste. Kritiker wie der Vorsitzende des Kulturausschusses im Bundestag, Sven Lehmann von den Grünen, werfen Weimer mangelnde Transparenz vor, da unklar bleibt, was konkret gegen die Buchhandlungen beim Verfassungsschutz vorliegen soll.

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Rechtliche Bedenken und politische Reaktionen

Die Anwaltskanzlei des betroffenen Göttinger Buchladens hält das Vorgehen in diesem speziellen Fall für rechtswidrig. Auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels lehnt den Einsatz des Haber-Verfahrens in diesem Zusammenhang deutlich ab. Ein Sprecher Weimers erklärte dazu lediglich: „Die genauere Art dieser Erkenntnisse unterliegt dem Geheimschutz.“

Weimer sprach dagegen von einer „Pflicht, Informationen abzuwägen“. Als es um die Frage gegangen sei, wer unter den deutschen Buchhandlungen preiswürdig ist, „haben unsere Beamten Informationen erhalten, die Zweifel aufkommen ließen, ob nun diese drei wirklich preiswürdig sind. Und dann haben sie, um ihr Urteil zu validieren, das sogenannte Haber-Verfahren aktiviert.“

Historische Präzedenzfälle und zukünftige Handhabung

Die drei betroffenen Buchläden waren in der Vergangenheit bereits mit dem Buchhandlungspreis ausgezeichnet worden, und auch in diesem Jahr hielt sie eine Fachjury der Auszeichnung für würdig. Der Preis wird jährlich an etwa 100 kleine Buchhandlungen verliehen und ist mit Preisgeldern zwischen 7.000 und 25.000 Euro dotiert.

Weimer argumentierte hingegen, der mit Steuergeld finanzierte Preis dürfe nicht „an Feinde des Staates“ gehen, wie er es im Kulturausschuss des Bundestags formulierte. Gleichzeitig räumte er ein: „Im Falle des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien ist das Haber-Verfahren natürlich ein seltener Vorgang und wird in Zukunft der absolute Ausnahmefall bleiben.“

Der Minister betonte, die Aktivierung dieses Verfahrens sei „in solchen Zweifelsfällen – auch schon zu Zeiten der Ampel-Regierung – üblich und hat nichts mit der politischen Richtung zu tun“. Abschließend stellte er eine rhetorische Gegenfrage: „Stellen Sie sich vor, der Preis wäre an eine Buchhandlung eines Neonazis gegangen. Dann wäre der Skandal groß gewesen und jeder hätte gesagt: Hätten Sie das nicht prüfen können?“

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