Kulturstaatsminister Weimer im Kreuzfeuer der Kritik
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (BKM) steht erneut im Zentrum heftiger kulturpolitischer Kontroversen. Wenige Tage vor Beginn der Leipziger Buchmesse zieht der Beauftragte für Kultur und Medien gleich mit zwei umstrittenen Entscheidungen massive Kritik auf sich: dem Stopp des geplanten fünften Erweiterungsbaus der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig und der Streichung dreier linker Buchhandlungen von der Liste des Deutschen Buchhandlungspreises.
Erweiterungsbau der Nationalbibliothek gestoppt
Die Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig wird vorerst keinen dringend benötigten fünften Erweiterungsbau erhalten. Kulturstaatsminister Weimer hat sich gegen die Realisierung des bereits weit fortgeschrittenen Projekts entschieden, obwohl die Magazinkapazitäten in Leipzig nahezu erschöpft sind und bereits rund sieben Millionen Euro in die Planung geflossen waren. Ein Sprecher Weimers bestätigte, dass der Neubau aufgrund der unsicheren Haushaltslage des Bundes vorerst nicht kommen soll, wobei eine endgültige Entscheidung noch ausstehe.
„Grundsätzlich strebt Staatsminister Weimer an, die Pflichtablieferung an die Deutsche Nationalbibliothek zukünftig weitestgehend digital abzubilden“, so die offizielle Begründung. Derzeit müssen Verlage laut Gesetz prinzipiell zwei physische Exemplare liefern. Weimer setze sich dafür ein, dass es künftig nur noch ein Exemplar sein wird – und dieses wenn möglich ausschließlich digital. Dies stelle einen Beitrag zum Bürokratieabbau dar.
Kritik an Digitalisierungsplänen
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, reagierte scharf auf diese Entscheidung: „Jeden Tag eine schlechte kulturpolitische Nachricht aus dem Bundeskanzleramt“. Die Begründung, dass die Sammlung körperlicher Medienwerke nicht mehr zeitgemäß sei, bezeichnete er als „höchst beunruhigend“. „Früher war gerade den Konservativen die physische Bewahrung von Kulturgut wichtig, wofür steht konservative Kulturpolitik heute?“
Der Deutsche Bibliotheksverband kritisierte, der vom BKM ins Spiel gebrachte Vorschlag zur stärkeren digitalen Sammlung gehe an der geltenden rechtlichen Grundlage vorbei. Eine so grundlegende Änderung des Sammlungsauftrages müsse zuvor fachlich angemessen geprüft werden und dürfe nicht zur „abhängigen Variable einer baulichen Maßnahme“ gemacht werden.
Debatte um Deutschen Buchhandlungspreis
Parallel zur Bibliotheksdebatte sorgt Weimer mit seiner Entscheidung, drei linke Buchläden in Berlin, Bremen und Göttingen von der Preisliste des Deutschen Buchhandlungspreises zu streichen, für weiteren politischen Zündstoff. Der Kulturstaatsminister begründete dies mit „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen“, obwohl eine unabhängige Jury die Preisträger ausgewählt hatte.
Weimer argumentierte, der mit Steuergeld finanzierte Preis dürfe nicht „an Feinde des Staates“ gehen. Nach massiven Protesten ließ er die für den 19. März geplante Verleihung auf der Leipziger Buchmesse absagen. Die ausgezeichneten Buchhandlungen sollen Preisgeld und Urkunde nun direkt erhalten.
Haber-Verfahren im Fokus
Im Zentrum der Kontroverse steht auch die Frage, ob und wie staatlich geförderte Projekte durch den Verfassungsschutz mit dem sogenannten Haber-Verfahren überprüft werden sollen. Dieses 2004 verfügte und später nach Emily Haber benannte Verfahren ermöglicht die Überprüfung staatlich geförderter Projekte durch den Verfassungsschutz.
Laut einer Antwort auf eine schriftliche Frage des Grünen-Politikers Sven Lehmann, Vorsitzender des Kulturausschusses im Bundestag, hat Weimer das Haber-Verfahren in dieser Wahlperiode in insgesamt vier Einzelfällen angewandt – davon drei im Zusammenhang mit dem Deutschen Buchhandlungspreis 2025. Über den vierten Fall sind keine Details bekannt.
Lehmann sprach von einem „schleichenden Abbau des Grundrechts auf Kunstfreiheit“. Dieses Vorgehen schaffe „ein Klima von Angst und Misstrauen und unterscheidet sich nicht von autoritären Staaten“.
Unterstützung aus der Union
Rückendeckung erhielt Weimer hingegen aus der Union. Ottilie Klein (CDU), kulturpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, schrieb auf X: „Selbstverständlich werden Verfassungsfeinde nicht mit Steuergeldern gefördert oder ausgezeichnet“. Eine wehrhafte Demokratie stelle sich klar gegen jede Form des Extremismus.
Gitta Connemann (CDU), parlamentarische Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, äußerte sich ähnlich und bezog sich dabei auf den Schriftzug „Deutschland verrecke bitte“, der auf der Markise der Bremer Buchhandlung „Golden Shop“ zu lesen ist: „Wer dieses Land verachtet, hat keinen Anspruch auf seine Förderung. Wolfram Weimer hat völlig recht.“
Die beiden parallel laufenden Kontroversen zeigen tiefe Gräben in der deutschen Kulturpolitik auf, die sich zwischen den Polen staatlicher Förderverantwortung, künstlerischer Freiheit und verfassungsrechtlichen Grenzen bewegt.



