Entwarnung für Dieter Hallervorden: Bank zieht Millionen-Forderung zurück
In einem überraschenden Schwenk hat die Investitionsbank Berlin (IBB) sämtliche Rückzahlungsforderungen an die Halliwood GmbH, die das Berliner Schlosspark Theater betreibt, mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Unternehmen gehört dem bekannten Schauspieler und Kabarettisten Dieter Hallervorden, der mittlerweile 90 Jahre alt ist. Damit muss der Künstler keinen Cent der zuvor geforderten Corona-Hilfen in Höhe von mehr als 2,2 Millionen Euro zurückerstatten.
Vorwürfe der mangelnden Mitwirkung widerlegt
Erst vor kurzem hatte die unter Staatsaufsicht der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe stehende IBB die Rückzahlung verlangt. Der Bank hatte offenbar die mangelnde Mitwirkung bei der Schlussabrechnung vorgeworfen, wie zunächst der Tagesspiegel berichtete. Diese Vorwürfe wiesen Hallervordens langjährige Agentin und seine Tochter Nathalie Hallervorden jedoch umgehend zurück. Sie betonten, dass sich die Firma in einem konstruktiven Austausch mit der Bank befinde und alle relevanten Unterlagen vorlägen.
Nun bestätigt eine Sprecherin des Schlosspark Theaters: "Sämtliche Rückzahlungsforderungen der IBB an die Halliwood GmbH sind mit sofortiger Wirkung aufgehoben, nachdem alle vorgelegten Endabrechnungen final geprüft werden konnten. Weitere Ansprüche der IBB bestehen uns gegenüber nicht." Damit ist der Fall für Dieter Hallervorden und sein Theater endgültig vom Tisch.
Teil einer größeren Nachprüfung von Corona-Hilfen
Der Vorgang war offenbar Teil einer umfangreicheren Überprüfung. Die Investitionsbank Berlin hat als Bewilligungsstelle während der Pandemie Corona-Hilfen in einem Volumen von rund 7,1 Milliarden Euro bei insgesamt 430.000 Anträgen ausgezahlt. Laut Angaben der Bank befinden sich etwa 190.000 dieser Fälle noch in der Nachprüfung. Die IBB plant, diese Prüfungen bis zum Jahr 2027 abzuschließen, wie sie auf Anfrage mitteilte.
Einen Sprecher der Bank wollte den konkreten Fall um Dieter Hallervorden nicht kommentieren. Nach der nun erfolgten gründlichen Prüfung der vorgelegten Dokumente scheint dies auch nicht mehr nötig zu sein. Die schnelle Klärung entlastet nicht nur den betagten Künstler, sondern zeigt auch, wie wichtig eine sorgfältige Abwicklung bei solchen finanziellen Unterstützungen ist.



