Zwar gehört das Notariat zu den klassischen juristischen Berufen, doch im Schatten von Anwaltschaft und Richterschaft fristet es ein Nischendasein. Die Zahlen zeigen: Zwischen 2016 und 2026 ist die Zahl der haupt- und nebenberuflichen Notarinnen und Notare von 7088 auf 6205 gesunken, so die Bundesnotarkammer. Dennoch bleibt das Amt unverzichtbar – bei Immobilienkäufen, Eheverträgen oder Erbverträgen ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.
Die Aufgaben: Mehr als nur Beglaubigungen
Notarinnen und Notare sind laut Paragraf 1 der Bundesnotarordnung (BNotO) unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Ihre Tätigkeit lässt sich anhand dreier Elemente der von ihnen ausgestellten Urkunden erklären, erläutert die Bundesnotarkammer.
Erstens bietet die notarielle Urkunde eine präventive Rechtskontrolle: Sie schützt Beteiligte vor rechtlicher Benachteiligung. Bei bestimmten Geschäften wie Immobilienkäufen, Ehe- oder Erbverträgen ist die Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben und entfaltet unmittelbare Rechtsfolgen. Zweitens besitzt die Urkunde bindende Beweiskraft vor Gericht. Zivilgerichte müssen den dokumentierten Vorgang als wahr anerkennen, was das Verfahren erheblich beschleunigt. Drittens ist die Urkunde vollstreckbar: Gläubiger können direkt auf Vollstreckungsorgane wie das Grundbuchamt oder den Gerichtsvollzieher zugreifen, ohne erneut klagen zu müssen.
Doch die Arbeit beschränkt sich nicht auf das Ausfertigen von Papieren. Notare beraten die Beteiligten im Vorfeld, entwerfen Verträge, vermitteln zwischen den Parteien und verlesen die Urkunde beim Beurkundungstermin. Anschließend veranlassen sie die Eintragung ins Grundbuch, wie der Bayerische Notarverein erklärt.
Zwei Wege ins Amt: Nur-Notare und Anwaltsnotare
In Deutschland existieren nach der BNotO zwei Formen des Notariats. In den meisten Bundesländern üben Notare das Amt hauptberuflich aus und werden auf Lebenszeit bestellt. Das gilt für:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Im übrigen Drittel des Bundesgebiets arbeiten Rechtsanwälte zusätzlich als Notare – die sogenannten Anwaltsnotare. Deren Bestellung ist zeitlich nicht begrenzt, endet jedoch mit der Mitgliedschaft in der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, gelten strenge rechtliche Vorgaben; Notare müssen in jedem Fall unparteilich handeln.
Für wen sich der Beruf eignet
Der Notarberuf verbindet anspruchsvolle juristische Arbeit mit unmittelbarem Kontakt zu Menschen, sagt Sophie Godt-Nordhues, Sprecherin der Bundesnotarkammer und angehende Notarin. Wer Freude an komplexen Rechtsfragen und Lebensnähe habe, sei hier richtig. Auch Interesse an wirtschaftlichen und persönlichen Lebensfragen gehört dazu, ergänzt sie.
Gefragt sind sehr gute Kenntnisse im Immobilienrecht, Familienrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht. Zudem müsse man komplizierte Sachverhalte für Laien verständlich erklären können. Da Notare täglich mit Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen – etwa bei Scheidungen – zu tun haben, sind Sozialkompetenz, Einfühlungsvermögen und ein sicheres Auftreten unerlässlich, so die Bundesnotarkammer.
Grundvoraussetzungen: Examen und persönliche Reife
Paragraf 5 der BNotO verlangt, dass Notare „persönlich und fachlich für das Amt geeignet“ sind. Die persönliche Eignung umfasst Ordnung, Verhalten, gesundheitliche Verfassung und ein geordnetes Vermögen. Ein Insolvenzverfahren schließt eine Bestellung aus. „Entscheidend ist, ob einer Person die verantwortungsvollen Aufgaben einer Notarin oder eines Notars anvertraut werden können“, sagt Godt-Nordhues. Integrität, Verschwiegenheit, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit seien besonders wichtig.
Fachlich ist die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erforderlich. Sie besteht aus einem abgeschlossenen Jurastudium und dem Rechtsreferendariat, also dem ersten und zweiten Staatsexamen. Damit ist die Qualifikation für alle volljuristischen Berufe gegeben, erklärt die Sprecherin.
Der Weg zum hauptberuflichen Notar
Für die hauptberufliche Laufbahn müssen Kandidaten zunächst drei Jahre als Notarassessor in dem Bundesland arbeiten, in dem sie später bestellt werden möchten. In dieser praktischen Ausbildung übernehmen sie im Wesentlichen die Aufgaben eines Notars, vertreten andere Notare und nehmen an Fortbildungen teil. Die Bundesnotarkammer betont, dass die Ausbildung bewusst die Vielfalt der Praxis zeigt – jedes Notariat wird anders geführt. Godt-Nordhues empfand die Assessorzeit als besonders lehrreich, weil man verschiedene Lösungswege für rechtliche Fragestellungen kennenlernt.
Die Aufnahme in den Anwärterdienst richtet sich nach der Bestenauslese. Vor allem die Note im zweiten Staatsexamen ist entscheidend, wie Paragraf 7 der BNotO festschreibt. „Die Aufnahme in den Anwärterdienst erfolgt nach dem Prinzip der Bestenauslese“, sagt Godt-Nordhues. Dazu kommen ein Auswahlgespräch und weitere Eignungsprüfungen, die je nach Kammerbezirk variieren können.
Der Weg zum Anwaltsnotar
Anwaltsnotare müssen nach der BNotO fünf Jahre in nicht unerheblichem Umfang rechtsanwaltlich tätig gewesen sein. Drei Jahre davon müssen sie unmittelbar vor der Bewerbung im Amtsgerichtsbezirk gearbeitet haben, in dem sie das Amt ausüben wollen. Anschließend folgt eine notarielle Fachprüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil, für die eine Zulassung als Rechtsanwalt seit mindestens drei Jahren und die Befähigung zum Richteramt erforderlich sind.
Wer die Prüfung besteht, muss in der Regel bis zu 160 Stunden praktische Ausbildung bei einem Notar absolvieren. Danach gilt die Pflicht zur jährlichen Fortbildung von mindestens 15 Stunden. So stellt der Gesetzgeber sicher, dass die hohe Verantwortung des Amtes mit aktuellem Fachwissen ausgeübt wird. Trotz des anspruchsvollen Weges bleibt das Notariat eine außergewöhnliche Karrierechance für Juristinnen und Juristen, die Rechtsprechung praxisnah und menschlich gestalten wollen.



