Ab heute gilt in der Europäischen Union ein Verbot für große Unternehmen, unverkaufte Kleidung und Schuhe zu vernichten. Die neue EU-Vorschrift zwingt betroffene Firmen dazu, ihre Waren stattdessen erneut zu verkaufen oder zu spenden. Bislang war die Entsorgung oft günstiger als Lagerung, Aufbereitung oder erneuter Verkauf.
Ausnahmen und Übergangsfristen
Ausnahmen gelten für gefährliche, beschädigte oder verschmutzte Ware, die nicht wiederverwendet oder aufbereitet werden kann. Auch wenn sozialwirtschaftliche Einrichtungen in der EU eine Spende nicht innerhalb einer Frist annehmen, darf die Ware vernichtet werden. Für kleinere Unternehmen treten die Vorgaben später in Kraft.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht Vorteile für Verbraucher. Hauptgeschäftsführer Stefan Genth erklärte: „Das Angebot an reduzierter Ware könnte steigen, etwa über Outlets, Restpostenmärkte oder Second-Hand-Kanäle.“ Zudem gebe es ökologische Vorteile, da weniger neuwertige Kleidung vernichtet werde. Allerdings stünden Händler vor Herausforderungen: „Nicht alle unverkauften Waren lassen sich ohne Weiteres erneut verkaufen oder spenden.“ Gründe seien beschädigte Verpackungen, hohe Logistikkosten, fehlende Nachfrage oder geringe Warenwerte. Zusätzlich entstünden Kosten für Lagerung, Sortierung, Aufbereitung und Weitervermarktung sowie Dokumentationsauflagen.
Modeverband begrüßt Signal, kritisiert aber Fast Fashion
Der Modeverband GermanFashion befürwortet die Regelung. Hauptgeschäftsführer Thomas Lange sagte: „Bekleidung ist ein wertvolles Produkt, dessen Vernichtung vermieden werden sollte.“ Das Verbot setze ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen. Für viele europäische Bekleidungsunternehmen werde die Regelung kaum Auswirkungen haben, da unverkaufte Ware in der Regel nicht vernichtet werde. Die eigentliche Herausforderung liege bei den großen Mengen günstiger Ultra-Fast-Fashion-Produkte, die Verbraucher direkt bei außereuropäischen Anbietern bestellten. Lange fordert, dass diese Unternehmen künftig in gleicher Weise wie europäische Hersteller an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Alttextilien beteiligt werden.
Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert, das Gesetz gehe an der Realität vorbei, belaste die heimische Industrie mit Bürokratie und löse Probleme mit Fast Fashion nicht im Ansatz. Experte Jonas Stracke betonte: „Für mehr Nachhaltigkeit braucht es funktionierende Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen. Solange diese Voraussetzungen fehlen, bleibt das Vernichtungsverbot ein Papiertiger. Einen echten Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leistet es in der Praxis leider nicht.“
Umweltschützer fordern Kontrollen und sehen Schlupflöcher
Umweltschutzorganisationen gehen die neuen Vorschriften nicht weit genug. Moritz Jäger-Roschko von Greenpeace bezeichnete das Verbot zwar als richtig, sieht jedoch Schlupflöcher für Konzerne: „Unternehmen können die Regeln leicht umgehen, etwa durch Falschdeklaration von Produkten. Ohne konsequente Kontrollen wird sich in der Praxis nichts ändern.“ Das eigentliche Problem – Fast Fashion – bleibe vom Gesetz unberührt.
Aus Sicht des WWF ist das Vernichtungsverbot ein wichtiger erster Schritt. Silke Düwel-Rieth von der Umweltorganisation sagte: „Ein Gesetz ist jedoch immer nur so gut wie seine Durchsetzung. Wirksam wird es erst, wenn die Vorgaben konsequent von den zuständigen Behörden kontrolliert und eingefordert werden.“
Laut Angaben der EU-Kommission werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Abfälle verursachen rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen.



