Prozess um verhungertes Baby in Itzehoe: Urteil erwartet
Prozess um verhungertes Baby: Urteil in Itzehoe erwartet

Im Prozess um ein verhungertes Baby vor dem Landgericht Itzehoe wird heute das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für die beiden angeklagten Eltern wegen Mordes durch Unterlassen. Die Verteidigung plädiert dagegen auf fahrlässige Tötung und beantragt Freiheitsstrafen von fünf beziehungsweise viereinhalb Jahren.

Hintergrund des Falls

Ein vier Monate altes Mädchen aus Brunsbüttel war am 26. September 2025 in der Wohnung seiner Eltern gestorben. Die Obduktion ergab, dass das Baby verhungert war – es wog nur noch rund ein Kilogramm. Die Eltern, damals 24 Jahre alt, wurden einen Tag später festgenommen und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschaftlichen Mord durch Unterlassen vor, da sie es unterlassen haben sollen, das Kind ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen.

Vorwurf der Grausamkeit

Staatsanwältin Maxi Wantzen nannte als Mordmerkmal Grausamkeit. „Grausam deswegen, weil wir davon ausgehen, dass der Säugling qualvoll verhungert ist“, sagte sie bei der Verlesung der Anklageschrift. Die Eltern hätten willentlich in Kauf genommen, dass ihre Tochter nicht überleben werde. Zudem liege eine schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen vor. Die Familie hatte neben dem verstorbenen Baby noch dreijährige Zwillinge.

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Aussagen der Angeklagten

Der angeklagte Vater ließ über seinen Verteidiger Rolf Becker eine Erklärung verlesen, in der er von Erinnerungslücken, Überforderung und einer schwierigen Lebenssituation sprach. „Ich habe Schwierigkeiten, mit kleinen Kindern umzugehen, aber habe mir immer Kinder gewünscht“, hieß es darin. Er habe sich vor allem um die Zwillinge gekümmert, während die Mutter die Säuglinge versorgte. Dies sei extrem anstrengend gewesen, und es habe kaum Unterstützung von seiner Mutter gegeben. Ständige Arbeitgeberwechsel hätten ihn aus der Bahn geworfen. „Ich hatte die ganze Zeit das Gefühl, dass ich den Kindern nicht gerecht werde“, sagte der 24-Jährige. Für den Todesmonat habe er keinerlei Erinnerung mehr.

Die Mutter des toten Babys äußerte sich über eine von ihrer Verteidigerin verlesene Erklärung. Sie gab an, dass das Stillen des Neugeborenen für sie ungewohnt gewesen sei, da die Zwillinge wegen ihrer Frühgeburt zunächst über eine Sonde ernährt worden waren. Beide Eltern betonten, das Kind habe sich aus ihrer Sicht altersgerecht entwickelt. Die Mutter gab jedoch zu, etwa zwei Wochen vor dem Tod einen Gewichtsverlust bemerkt zu haben. Überforderung habe sich unter anderem durch das Verpassen von Kinderarztterminen gezeigt – selbst auf Erinnerungen der Praxis hätten sie nicht reagiert.

Rolle von Jugendamt und Bekannten

Das Jugendamt war erstmals im September 2024 bei der Familie, lange vor der Geburt des Kindes. Die Mitarbeiter hätten die Wohnung begutachtet, mit den Eltern gesprochen und die Verhältnisse für angemessen gehalten, berichtete der Vater. Beim zweiten Besuch im Juni 2025 sei es ähnlich gewesen. Die Eltern hätten sogar um eine Liste mit Hilfsangeboten gebeten. „Wir hätten uns mehr um Hilfe bemühen sollen“, hieß es in der Einlassung der Mutter.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst drei Nebenverfahren eingeleitet, unter anderem gegen einen Mitarbeiter des Jugendamts wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Diese Verfahren wurden jedoch eingestellt. Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow erklärte: „Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Verfahrensstandards des Jugendamts zum Tätigwerden bei Kindeswohlgefährdung eingehalten worden sind.“ Auch gegen Bekannte der Eltern wurde ermittelt, jedoch ergaben sich keine Hinweise auf Versorgungsdefizite oder Kenntnis des lebensbedrohlichen Zustands des Kindes.

Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung

Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Freiheitsstrafe für beide Eltern wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Verteidiger des Vaters beantragte fünf Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung, die Verteidigerin der Mutter viereinhalb Jahre. Das Urteil wird heute erwartet.

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