Berliner Mietenscan: Hälfte aller Angebote zu teuer
Berliner Mietenscan: Hälfte aller Angebote zu teuer

In Berlin sind die Angebotsmieten bei der Hälfte aller inserierten Wohnungen zu hoch. Das geht aus den Daten des ersten Mietenscans der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hervor. Erstmals hat die Behörde automatisiert öffentlich zugängliche Wohnungsanzeigen auf großen Immobilienportalen ausgewertet und die verlangten Mieten mit den geltenden mietrechtlichen Regelungen abgeglichen.

Die Ergebnisse des ersten Mietenscans

Laut Senatsverwaltung erfasste der erste Mietenscan im Juni 7.757 Wohnungsinserate. Nach Bereinigung um Dubletten und nicht vom Mietspiegel erfasste Angebote wie Neubauwohnungen wurden 4.539 Inserate bewertet. Darunter waren 2.812 unmöblierte und 1.727 möblierte Wohnungen.

Von den 4.539 Angeboten bestand bei 2.102 Fällen – das entspricht 46 Prozent – der Verdacht auf Verstöße gegen mietrechtliche Regelungen. In 90 Prozent dieser Fälle betraf der Verdacht die Mietpreisbremse. Nach Angaben der Senatsverwaltung könnte es sich bei 38 Prozent der näher geprüften Fälle auch um überhöhte Mieten nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes handeln. Diese Vorschrift stuft Mieten, die mehr als 20 Prozent über dem im Mietspiegel festgelegten Niveau liegen, als Ordnungswidrigkeit ein.

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Hinweise auf strafbaren Mietwucher

Bei fast der Hälfte der beanstandeten Angebote – genau 48 Prozent – sieht die Behörde sogar Anhaltspunkte für den Verdacht auf Mietwucher nach § 291 Strafgesetzbuch. Dieser liegt vor, wenn die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 50 Prozent übersteigt und der Vermieter die schwierige Situation des Wohnungssuchenden ausnutzt. Dies ist eine Straftat.

Die offiziellen Zahlen des Senats deuten also darauf hin, dass rund ein Viertel der leerstehenden Wohnungen in der Stadt zu rechtswidrig überhöhten Mieten angeboten werden, die möglicherweise strafbaren Mietwucher darstellen. Gleichzeitig seien auch viele Bestandsmieten zu hoch, wie die Erkenntnisse der neu eingerichteten Mietprüfstellen zeigen.

Vermieter werden angeschrieben

Mit der Bekanntgabe des Mietenscans kündigte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auch weitere Maßnahmen an. Die betroffenen Vermieter werden nun von der Anstalt öffentlichen Rechts „Sicheres Wohnen“ im Auftrag des Landes kontaktiert. Sie werden aufgefordert, ihre Angebotsmieten zu überprüfen und anzupassen, falls die gesetzliche Grenze überschritten wurde.

Die Senatsverwaltung betont, dass der Mietenscan, der künftig monatlich durchgeführt werden soll, als präventive Maßnahme gedacht ist. Ziel sei es, Vermieter auf mögliche Verstöße gegen geltendes Recht hinzuweisen. Angesichts des anhaltenden Drucks auf dem Wohnungsmarkt solle er zudem Wohnungssuchende bei der Suche nach bezahlbarem Wohnraum unterstützen und die Ausnutzung der Wohnungsknappheit eindämmen. „Neben Informationen zu möglichen Verstößen und der Aufforderung zur Anpassung der Inserate erhalten die Vermieter mit dem Schreiben auch Hinweise zum Mietrecht und zum Berliner Mietspiegel“, so die Senatsverwaltung.

Politik und Reaktionen

Stadtrat Christian Gaebler erklärte, Berlin nutze „alle verfügbaren Mittel“, um den Mieterschutz in der Stadt durchzusetzen. „Mit dem Mietenscan wollen wir den Fokus auf die Vermieter legen und konsequent gegen Mietpreisüberhöhung vorgehen“, sagte der Sozialdemokrat. Der Mietenscan sei eine präventive Maßnahme. „Wenn wir uns auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse konzentrieren, geht es nicht nur um Fairness für Mieter, sondern auch für die gesetzestreuen Vermieter“, so Gaebler.

Der Linken-Abgeordnete Niklas Schenker führt die Initiative des Senats auf den Druck seiner Partei zurück. „Besser spät als nie übernimmt der Senat unseren Vorschlag für einen Mietenscan. Wir haben bereits im Juni 2023 einen entsprechenden Antrag im Abgeordnetenhaus eingebracht“, sagte Schenker. Damals hätten CDU und SPD das Instrument zur Überwachung der Angebotsmieten abgelehnt. „Jetzt, kurz vor der Wahl, setzt die Koalition mehrere unserer Vorschläge um“, kritisierte Schenker. Der Staat müsse eingreifen, wenn dreiste Vermieter krass überhöhte Mieten verlangten. Entscheidend sei nun, das Verfahren schnell umzusetzen, die Ergebnisse auszuwerten und „Vermieter konsequent auf mögliche Verstöße hinzuweisen“, so der Linken-Politiker.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 24. Juli auf Deutsch verfasst und veröffentlicht. Die Übersetzung ins Englische erfolgte mithilfe Künstlicher Intelligenz.