AfD-Parteitag: Polizei warnt vor Terroristen bei Protesten in Erfurt
AfD-Parteitag: Polizei warnt vor Terroristen bei Protesten

Die Polizei rechnet bei den geplanten Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt mit schweren Ausschreitungen und hat die Demonstranten als „Terroristen“ bezeichnet. Diese Einschätzung stößt bei einem Politiker auf scharfe Kritik, der vor einer pauschalen Kriminalisierung des Protests warnt.

Polizei erwartet Ausschreitungen und spricht von Terroristen

Im Vorfeld des am Wochenende stattfindenden AfD-Bundesparteitags in Erfurt hat die Polizei eine angespannte Lage prognostiziert. Die Beamten gehen von gewalttätigen Auseinandersetzungen aus und bezeichnen die erwarteten Demonstranten als „Terroristen“. Diese Wortwahl sorgt für Kontroversen.

Politiker kritisiert Kriminalisierung des Protests

Ein namentlich nicht genannter Politiker warnte davor, friedliche Demonstranten mit Terroristen gleichzusetzen. „Die echten Extremisten sitzen in der Halle“, sagte er mit Blick auf die AfD. Er forderte die Polizei auf, zwischen gewaltbereiten und friedlichen Protestierenden zu unterscheiden.

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Vergleich mit Protesten in Riesa

Bereits Anfang 2025 hatte es im sächsischen Riesa Proteste gegen einen AfD-Bundesparteitag gegeben. Damals demonstrierten Tausende Menschen, und die Polizei registrierte 34 Straftaten. Die Behörden hatten damals ein Großaufgebot eingesetzt, um die Veranstaltung zu schützen.

Polizei bereitet sich auf Großeinsatz vor

Für den Parteitag in Erfurt plant die Polizei einen umfangreichen Einsatz mit mehreren Hundert Beamten. Es werden nicht nur Proteste erwartet, sondern auch mögliche Blockaden und Sachbeschädigungen. Die Sicherheitskräfte haben sich auf eine konfrontative Lage eingestellt.

AfD-Parteitag unter besonderer Beobachtung

Der Bundesparteitag der AfD steht unter besonderer Beobachtung, da die Partei in den letzten Monaten an Zulauf gewonnen hat und ihre Positionen radikalisiert. Kritiker befürchten, dass die Partei die Demokratie untergräbt. Die Polizei betont, dass sie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schützt, aber auch die öffentliche Sicherheit gewährleisten muss.

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