AfD-Verbotsverfahren: Über 1,3 Millionen unterstützen Petition
AfD-Verbotsverfahren: 1,3 Millionen unterstützen Petition

Mehr als 1,3 Millionen Menschen haben eine Online-Petition für ein Verbotsverfahren gegen die AfD unterzeichnet. Die Petition „Prüft ein AfD-Verbot“ auf dem Portal innn.it hatte am Samstagnachmittag um 14:45 Uhr 1.340.201 Unterschriften erreicht. Initiiert wurde die Aktion am Donnerstag nach der Veröffentlichung eines juristischen Gutachtens, das die von den Co-Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla geführte AfD als verfassungswidrig einstuft.

Gutachten: AfD verfassungswidrig

Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kommt laut GFF-Jurist Bijan Moini zu dem „eindeutigen Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist“. Die Partei ziele darauf ab, „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen“. Sie verstoße insbesondere gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde. Ein AfD-Verbotsantrag hätte deshalb „wahrscheinlich Erfolg“.

Gregor Hackmack, Vorstand von innn.it, erklärte: „Die Ausrede, ein Verfahren könnte scheitern, gilt nicht mehr. Das GFF-Gutachten hat eine Wirkung entfaltet, die sich in Echtzeit messen lässt.“ Die Petition gehöre zu den „größten zivilgesellschaftlichen Mobilisierungen in der Geschichte der Bundesrepublik“.

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Forderung nach Verbotsverfahren

Die Petition richtet sich an Bundestag und Bundesrat und fordert, einen Antrag auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Hinter der Kampagne stehen Organisationen wie Volksverpetzer und Omas gegen Rechts. In der Petition heißt es: „Wir fordern den Bundestag und Bundesrat auf, die Prüfung eines Verbots der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Weder der Politik noch der Öffentlichkeit steht es zu, über ein Parteiverbot zu entscheiden. Das ist laut Grundgesetz die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts.“

Weiter heißt es: „Stellt sich heraus, dass die AfD unsere Demokratie bedroht, dann muss sie verboten werden.“ Eine solche Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht würde Klarheit schaffen. „Falls die AfD wirklich hinter unserer Verfassung steht, sollte sie einer solchen Prüfung gelassen entgegensehen.“

Politiker fordern Verbot

Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir forderte am Samstag ein AfD-Verbot. „Ich bin dafür, dass wir uns den Artikel 21 des Grundgesetzes nochmals genauer vor Augen halten“, sagte er dem „Spiegel“. Das Parteienverbot stehe nicht nur da, weil den Vätern und Müttern des Grundgesetzes gerade nichts Besseres eingefallen sei. „Daraus erwächst ein Auftrag.“

Laut Grundgesetzartikel 21 sind Parteien verfassungswidrig, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen wollen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt dann in Karlsruhe.

AfD in Umfragen stark

Die AfD ist in bundesweiten Umfragen wie dem „Politbarometer“ von ZDF und Tagesspiegel seit Längerem mit teils deutlichem Abstand vor der Union stärkste politische Kraft. Bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt im September hofft die Partei darauf, erstmals einen Ministerpräsidenten stellen zu können.

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