Die Bundesregierung hat im Koalitionsausschuss beschlossen, die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Landesgesetze zu unterbinden. Gleichzeitig soll eine bundeseigene Wohnungsbaugesellschaft für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen. Dies gab Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag bekannt.
Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen
Die Spitzenvertreter von CDU, CSU und SPD einigten sich auf die Gründung einer „Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen“ (WBG). Deren Ziel sei es, „vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment zu bauen, wo der Wohnungsmarkt auf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt“, heißt es in den Beschlüssen. Die WBG solle den sozialen Wohnungsbau sowie serielles Bauen unterstützen und insbesondere in Regionen mit nachgewiesenem Wohnungsmangel aktiv werden.
Enteignungsverbot als Reaktion auf Berliner Volksentscheid
Die Koalition will den seit Jahren vor allem von der Linkspartei propagierten Überlegungen zur Enteignung von Konzernen mit großen Mietwohnungsbeständen endgültig einen Riegel vorschieben. „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist“, heißt es in den Beschlüssen.
Bundeskanzler Friedrich Merz sagte, entsprechende Bestrebungen auf Landesebene hätten dazu geführt, dass „in der ganzen Welt gefragt wird, was ist in Deutschland los, müssen wir in Deutschland mit Enteignungen rechnen“. Jedes Bundesland könne machen, was es wolle. Wenn aber Entscheidungen auf Landesebene dazu führten, dass man in ganz Deutschland ein Problem bekomme, sei es richtig, auf Bundesebene darauf zu reagieren. Der Kanzler fügte hinzu: „Und in diesem sehr konkreten Fall reagieren wir mit einem Gesetz, das Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet – und das können wir bundesrechtlich regeln.“
Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“
Die Berliner Bevölkerung hatte sich 2021 mehrheitlich für die Enteignung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen. Damit wurde der damalige Berliner Senat aufgefordert, „alle Maßnahmen einzuleiten“, die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind, und dazu ein Gesetz zu erarbeiten. Allerdings war das Votum für die Politik rechtlich nicht bindend.
Im vergangenen September legte die Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne vor. Dieses Gesetz solle im Rahmen eines Volksentscheids in den nächsten beiden Jahren beschlossen werden, kündigten Vertreter der Initiative an. In Berlin wird am 20. September das Abgeordnetenhaus neu gewählt.



