Bußgeldverfahren gegen „Compact“-Magazin wegen AfD-Werbung
Bußgeldverfahren gegen „Compact“-Magazin

Die Bundestagsverwaltung hat ein Bußgeldverfahren gegen das als rechtsextremistisch eingestufte „Compact“-Magazin eingeleitet. Grund ist der Vorwurf, das Magazin habe mit seiner Veranstaltungsreihe „Die blaue Welle rollt“ Werbung für die AfD betrieben, obwohl die Partei dies ausdrücklich untersagt hatte. Dies könnte einen Verstoß gegen das Parteiengesetz darstellen, teilte die Parlamentsverwaltung auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit. Zuvor hatte der SWR über das Verfahren berichtet.

Vorwurf der unerlaubten Werbung

Nach dem Parteiengesetz müssen Werbemaßnahmen Dritter zugunsten einer Partei unverzüglich gestoppt werden, wenn die betroffene Partei dies verlangt. Die AfD hatte von „Compact“ schriftlich die Unterlassung der Kampagne gefordert. Die Bundestagsverwaltung prüft nun in ihrer Funktion als Parteienfinanzierungsbehörde, ob das Magazin dieser Aufforderung nachgekommen ist. „Compact“ erhält nun die Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Elsässer spricht von Eigenwerbung

Chefredakteur Jürgen Elsässer äußerte sich in einem YouTube-Video zu dem Verfahren. Er bestritt, dass die Veranstaltungen Werbung für die AfD gewesen seien. „Wir haben nur für eine Wende im Land geworben, die nicht ausschließlich mit der AfD zu tun hat, sondern auch mit anderen Kräften“, erklärte er. Das Magazin habe vor allem für sich selbst geworben: „Das waren Compact-Werbeveranstaltungen und nicht AfD-Werbeveranstaltungen.“ Als Beleg führte er an, dass auch Vertreter der Freien Sachsen und der Partei Die Basis als Redner aufgetreten seien, nicht nur AfD-Mitglieder. Elsässer betonte, es gehe um einen Kampf für die Pressefreiheit, und kündigte an, Widerspruch gegen das Verfahren einzulegen. Im Raum stehe ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro, so Elsässer.

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Hintergrund: „Compact“ und der Verfassungsschutz

Das Magazin mit Sitz in Sachsen-Anhalt hatte im vergangenen Juni einen juristischen Erfolg erzielt: Das Bundesverwaltungsgericht hob ein Verbot des Bundesinnenministeriums aus dem Sommer 2024 auf. Die Richter begründeten dies damit, dass es zwar verfassungswidrige Aktivitäten gebe, diese jedoch „nicht prägend“ seien. Nach damaligen Angaben des Innenministeriums wird die „Compact“-Magazin GmbH bereits seit Längerem vom Verfassungsschutz beobachtet und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft.

Auswirkungen des Verfahrens

Das Bußgeldverfahren könnte weitreichende Folgen haben. Sollte die Bundestagsverwaltung einen Verstoß feststellen, droht „Compact“ eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro. Das Verfahren wirft zudem Fragen zur Rolle von Dritten in Wahlkämpfen auf und könnte als Präzedenzfall für ähnliche Fälle dienen. Die AfD selbst hatte sich von der Kampagne distanziert, was die rechtliche Grundlage für das Verfahren stärkt.

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