Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Lars Haise aus Baden-Württemberg aufgehoben. Das gab die Parlamentsverwaltung auf ihrer Website bekannt. Zuvor hatte der „Spiegel“ darüber berichtet. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz.
Ermittlungen wegen Fahndungsplakats
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigte ein Verfahren gegen einen Parlamentarier, nannte auf Anfrage jedoch keinen Namen. Sie habe Anfang Februar beim zuständigen Amtsgericht in Schorndorf einen Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz beantragt. Darin forderten die Ermittler eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Durch seine Wahl in den Bundestag habe der Mann bislang parlamentarische Immunität genossen. Daher sei das Verfahren vorläufig eingestellt worden. Mit der Aufhebung der Immunität werde nun eine Wiederaufnahme des Verfahrens geprüft.
Vorwurf: Veröffentlichung ohne Einwilligung
Nach Informationen des „Spiegel“ soll Haise im Mai 2024 vor seiner Wahl in sozialen Medien eine Art Fahndungsplakat mit Bildern politischer Gegner ohne deren Einverständnis veröffentlicht haben. Die betroffenen Personen hätten nicht zugestimmt, was einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz darstellt.
Haise: Üblicher formaler Vorgang
Auf Anfrage ging Haise nicht auf die konkreten Vorwürfe ein. Er erklärte jedoch, die Aufhebung der Immunität sei „ein üblicher formaler Vorgang, wenn ein Verfahren, wie der im Raum stehende Vorwurf eines Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz, rechtlich abgeschlossen werden soll“. Eine Vorbewertung des Sachverhalts ergebe sich daraus nicht. Da er als Bundestagsabgeordneter die rechtsstaatlichen Abläufe achte, habe er seiner Fraktion empfohlen, der Aufhebung seiner Immunität zuzustimmen, so Haise.
Haise sitzt seit dem vergangenen Jahr im Bundestag. Im Juni wurde er auf dem AfD-Landesparteitag in Baden-Württemberg zu einem der stellvertretenden Landesvorsitzenden gewählt.



