Der Deutsche Richterbund schlägt Alarm: Angesichts des Machtzuwachses der AfD fordert er die Abschaffung des ministeriellen Weisungsrechts für Staatsanwälte. Dieses Gesetz aus dem Jahr 1879 erlaubt es Justizministern, Ermittlungen zu stoppen oder zu lenken – eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit, warnt der Richterbund.
Ein Gesetz aus dem Kaiserreich als Einfallstor für politische Justiz
Das Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 legt fest, dass Staatsanwälte „weisungsgebunden“ sind. Paragraf 146 und 147 verlangen, dass sie „dienstlichen Anweisungen“ nachkommen. In der Praxis greifen Minister selten ein, doch der Richterbund fürchtet, dass ein AfD-Justizminister diese Tradition brechen könnte. „In einer Zeit, in der rechtspopulistische Parteien wie die AfD im Aufwind sind und vielfach die Machtprobe mit der Justiz suchen, darf es keine Einfallstore für einen politischen Missbrauch der Strafverfolgung geben“, warnt Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.
Reformdruck vor den Landtagswahlen
Mit Blick auf die Landtagswahlen im Herbst, bei denen die AfD in Sachsen-Anhalt auf eine Regierungsbeteiligung hofft, wächst der Druck. „Die Bundesjustizministerin muss dieser Gefahr für eine objektive Strafverfolgung jetzt einen Riegel vorschieben und politisch motivierte Weisungen an Staatsanwälte durch eine Gesetzesänderung verlässlich ausschließen“, so Rebehn. Er fordert die Abschaffung des „ministeriellen Durchgriffsrechts für Strafverfahren“. Das Zeitfenster für Reformen schließe sich.
Internationale Beispiele warnen
Der Richterbund verweist auf Entwicklungen in Polen, Ungarn und den USA, wo Regierungen Einfluss auf die Justiz genommen haben. In Polen nutzte die rechtsgerichtete Regierung neue Gesetze, um unliebsame Richter zu kontrollieren. In Ungarn brachte Viktor Orban die Justiz per Verfassungsänderung unter staatliche Kontrolle. In den USA liefert sich Präsident Donald Trump einen Machtkampf mit den obersten Gerichten. „In autoritären Staaten wachsen Exekutive und Judikative enger aneinander“, warnen Experten.
Weisungsrecht bereits vom EuGH gerügt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland wegen des Weisungsrechts gerügt. Es stelle die Unabhängigkeit der Staatsanwälte so sehr infrage, dass sie keine europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen. Die Gerichte übernehmen diese Aufgabe nun. Auch der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) plädiert für ein „Weisungsrecht light“: „Die Entscheidungshoheit über die Ermittlungen obliegt den Staatsanwaltschaften selbst und darf keiner politischen Kontrolle unterliegen.“ Das Justizministerium solle nur als letzte Instanz fungieren.
Bundesjustizministerium zögert
Das Bundesjustizministerium unter Ministerin Stefanie Hubig (SPD) lehnt eine vollständige Abschaffung ab. „Ich sehe auch nicht, dass für die Resilienz unseres Rechtsstaats dadurch etwas gewonnen wäre“, sagt Hubig. Stattdessen plädiert sie für mehr Transparenz, etwa durch schriftliche Dokumentation von Weisungen. Ihr Vorgänger Marco Buschmann (FDP) hatte bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in diese Richtung ging, doch die Ampelkoalition zerbrach, bevor die Reform umgesetzt wurde. Die aktuelle Merz-Regierung hat das Thema nicht im Koalitionsvertrag verankert.
AfD fordert überraschend Unabhängigkeit
Paradoxerweise fordert ausgerechnet die AfD die Abschaffung des Weisungsrechts. 2019 legte die Fraktion einen Entwurf für ein „Gesetz zur Entpolitisierung der Justiz und Sicherheitsbehörden“ vor, der eine „Unabhängigkeitserklärung“ für Generalstaatsanwälte vorsieht. „Ein Oberstaatsanwalt oder gar ein Generalstaatsanwalt dürfen nicht unter Druck von Politikern, zumal Regierungspolitikern, stehen. Sie müssen vollständig unabhängig sein“, sagt AfD-Rechtspolitiker Stephan Brandner. Der Antrag fand damals keine Mehrheit. Die AfD sieht sich als „Opfer der Justiz“, Belege für Manipulation nennt Brandner jedoch nicht.



