Unionsfraktionschef Jens Spahn hat einen Entzug des passiven Wahlrechts von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke ins Spiel gebracht. „Alle reden ja immer über Verbotsverfahren. Wie wär's denn, wenn wir einfach mal ein Verfahren machen und gucken, ob man jemandem extrem Rechtem wie ihm seine aktiven und passiven Wahlrechte abnehmen kann“, sagte Spahn im „Focus“-Podcast „Machtmenschen“.
Höcke zweimal wegen SA-Parole verurteilt
Höcke, der wegen des Verwendens einer verbotenen SA-Parole zweimal vom Landgericht Halle verurteilt wurde, gilt als Rechtsaußen in seiner Partei. Seine Thüringer AfD wurde vom Landesverfassungsschutz bereits 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Diskussion um Verbotsverfahren seit Jahren
Seit Jahren wird über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD diskutiert. Doch die Hürden sind hoch und es gibt Bedenken, ob ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich wäre.
Spahn bekräftigte in dem Podcast eine Abgrenzung zur AfD. „Wer für Putin unterwegs ist, für China spioniert, extrem und radikal in der Sprache ist, von dem grenzen wir uns, grenze ich mich klar ab - politisch, inhaltlich, menschlich“, sagte Spahn.
Steinbrück forderte bereits Entzug des passiven Wahlrechts
Mitte Juni hatte der SPD-Politiker und frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück dafür plädiert, einzelnen Vertretern der AfD das passive Wahlrecht zu entziehen - zum Beispiel Höcke. Zuletzt hatten Vertreter der CSU in Bayern Offenheit für ein Teil-Verbotsverfahren signalisiert. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD als Gesamtpartei hatte die CSU-Spitze unter Parteichef Markus Söder in den vergangenen Monaten stets abgelehnt.
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