Irland-Deal: 14-Punkte-Plan der USA enthüllt – Das sind die Details
14-Punkte-Plan der USA für Iran-Deal enthüllt

Friedensbemühungen: Der 14-Punkte-Plan der USA für den Iran-Deal

Washington. Mehrere Medien berichten über den Entwurf einer Absichtserklärung zwischen den USA und Teheran. Das Nachrichtenportal Bloomberg und der von Saudi-Arabien finanzierte Nachrichtenkanal Al Arabiya zitieren aus dem 14-Punkte-Rahmenabkommen, das am Freitag in der Schweiz unterzeichnet werden soll. Offizielle Bestätigungen gibt es aus Washington und Teheran bisher nicht. Dennoch wollen die Medien den Inhalt des brisanten Dokuments bereits kennen. Hier die 14 Punkte im Überblick.

Die 14 Punkte im Detail

1. Sofortiges Ende des Krieges: Ein „sofortiges und dauerhaftes Ende des Kriegs an allen Fronten – auch im Libanon“. Beide Seiten und ihre Verbündeten sollen ab Unterzeichnung „keine feindlichen Handlungen mehr gegeneinander unternehmen“ und auf „Gewalt gegeneinander“ verzichten.

2. Respektierung der Souveränität: Die USA und Iran verpflichten sich, die Souveränität und territoriale Unversehrtheit des jeweils anderen zu respektieren und jede Einmischung in die inneren Angelegenheiten zu unterlassen.

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3. Verhandlungen über endgültige Vereinbarung: Eine endgültige Vereinbarung soll ausgehandelt werden, die Gespräche darüber sollen höchstens 60 Tage dauern. Diese Frist kann mit Zustimmung beider Seiten verlängert werden.

4. Ende der Seeblockade: Direkt nach der Unterzeichnung sollen die USA ihre Seeblockade gegen iranische Häfen im Persischen Golf beenden und den Schiffsverkehr binnen 30 Tagen wieder auf „volle Kapazität“ bringen. 30 Tage nach Abschluss einer Schluss-Vereinbarung sollen die USA ihre Truppen aus den „umliegenden Gebieten“ abziehen.

5. Normalisierung der Schifffahrt: Iran soll seinerseits nach der Unterzeichnung „sofortige Schritte“ einleiten, damit sich der Handelsschiffsverkehr durch die Straße von Hormus innerhalb von 30 Tagen wieder normalisiert. Iran müsse „technische Hürden beseitigen und Minen neutralisieren“.

6. Wiederaufbauhilfe: Die USA sollen gemeinsam mit Partnerstaaten einen umfassenden Plan für den Wiederaufbau Irans und dessen wirtschaftliche Entwicklung erarbeiten. Eine Finanzierung von mindestens 300 Milliarden US-Dollar soll gewährleistet werden. Der Umsetzungsmechanismus soll binnen 60 Tagen ausgearbeitet werden.

7. Aufhebung aller Sanktionen: Die USA verpflichten sich, „alle Arten von Sanktionen“ aufzuheben, die gegen Iran in Kraft sind, einschließlich Sanktionen aus UN-Resolutionen und IAEA-Beschlüssen sowie „alle einseitigen US-Sanktionen“. Der Zeitplan dafür soll Teil der endgültigen Vereinbarung sein.

8. Keine Atomwaffen: „Die Islamische Republik Iran wiederholt, dass sie niemals Atomwaffen herstellen wird.“ Die Frage des hoch angereicherten Urans und aller anderen nuklearen Fragen soll in der endgültigen Vereinbarung „angemessen“ beantwortet werden.

9. Status quo: Bis zum Abschluss der endgültigen Vereinbarung wahren beide Seiten den Status quo. Der Iran bleibt bei seinem Atomprogramm, die USA verhängen keine neuen Sanktionen und halten ihre Truppenstärke unverändert.

10. Ausnahmegenehmigungen für Ölexporte: Direkt nach der Unterzeichnung soll das US-Finanzministerium Ausnahmegenehmigungen für den Export von iranischem Rohöl, Erdölerzeugnissen und Derivaten erteilen, einschließlich damit verbundener Dienstleistungen wie Banktransfers, Versicherungen und Transporte.

11. Freigabe eingefrorener Vermögenswerte: Die USA verpflichten sich, während der Verhandlungen über eine endgültige Vereinbarung „eingefrorene oder beschränkte Vermögenswerte“ Irans freizugeben und sie der iranischen Zentralbank „voll verfügbar“ zu machen.

12. Überwachungsmechanismus: Die USA und Iran verständigen sich darauf, einen Mechanismus einzurichten, der die Umsetzung des Abschlussabkommens und dessen künftige Einhaltung überwacht.

13. Verhandlungen über verbleibende Punkte: Nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung und nach Erhalt von Zusicherungen, dass die Umsetzung der Artikel 4, 5, 10 und 11 beginnt, sollen Verhandlungen über ein endgültiges Abkommen ausschließlich zu den verbleibenden Artikeln aufgenommen werden.

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14. UN-Resolution: Das endgültige Abkommen soll durch eine verbindliche Resolution des UN-Sicherheitsrats angenommen werden.

Offiziell veröffentlicht wurde das Dokument bisher nicht. Formulierungen könnten sich noch ändern. US-Präsident Donald Trump sagte am Rande des G7-Gipfels in Évian, er wolle das „sehr wichtige“ Dokument in den kommenden Tagen veröffentlichen.