Am Freitag beginnt am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg der Prozess gegen Ali S. Die Staatsanwaltschaft wirft dem aus Afghanistan stammenden Dänen vor, die Ermordung zweier prominenter Deutscher geplant zu haben: Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, und Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Mutmaßliche Auftraggeber sind die iranischen Revolutionswächter.
Beck stellt Nebenklageantrag
Volker Beck hat am Dienstag beantragt, als Nebenkläger zugelassen zu werden. Der Antrag liegt dem SPIEGEL vor. Ob die Vorsitzende Richterin dem zustimmt, ist unsicher. Für eine Nebenklage sieht das deutsche Recht bestimmte Voraussetzungen vor. Der Bundesgerichtshof hatte im Oktober 2020 die Auffassung vertreten, dass strafbare Vorbereitungshandlungen nicht ausreichen. Vielmehr bedürfe es des strafrechtlichen Versuchs einer Tat – etwa wenn auf Beck geschossen worden wäre.
Anwalt argumentiert mit psychischen Folgen
Becks Anwalt argumentiert, dass besondere Gründe vorlägen und ein besonderes Schutzbedürfnis des Antragstellers gegeben sei. Bereits die Mordvorbereitungen hätten die für eine Nebenklagezulassung notwendigen schweren Folgen nach sich gezogen, darunter körperliche oder seelische Schäden. „Das Bewusstsein, Opfer eines geplanten Mordanschlags zu sein, geht üblicherweise mit erheblichen psychischen Belastungen einher“, heißt es in dem Antrag. „So auch für meinen Mandanten.“ Hinzu kämen die Unsicherheit über Informationen, die die Angeklagten über Beck in Erfahrung gebracht und möglicherweise an den Geheimdienst weitergegeben haben, sowie die Sorge um weitere geplante Taten.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Becks Anwalt vertritt die Auffassung, dass die Ablehnung früherer Nebenklageanträge problematisch sei. Der vorliegende Fall sei besonders geeignet, die verfassungsrechtlichen Defizite der restriktiven Auslegung zu exemplifizieren. Der Prozess gegen Ali S. gilt als einer der brisantesten Fälle von mutmaßlicher iranischer Einflussnahme auf deutschem Boden.



