Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hat über seine Telefonate am Morgen des Stromausfalls in der Öffentlichkeit offenbar wissentlich die Unwahrheit gesagt. Dies ergibt sich aus mitgeteilten Informationen der Senatskanzlei zu Wegners dienstlicher Kommunikation am 3. Januar, dem ersten Tag des Blackouts. Die Behörde war nach einem erneuten Eilantrag des Tagesspiegels vom Berliner Verwaltungsgericht zu einer entsprechenden Auskunft verpflichtet worden (Az.: VG 27 L 103/26).
Kein Telefonat vor 12:45 Uhr
Demnach hat Wegner am Morgen des Stromausfalls, anders als zuvor behauptet, mit niemandem dienstlich telefoniert. Es sei „vor 12:45 Uhr kein Telefonat geführt“ worden, erklärte die Senatskanzlei. „Vielmehr fand der Austausch per Textnachrichten statt.“ Das Telefonat um 12 Uhr 45 erfolgte mit Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD).
Diese jetzt erteilte Information steht im Gegensatz zu Wegners eigenen Worten in einem Interview mit „Welt TV“ am 7. Januar dieses Jahres. Damals hatte Wegner über sein Krisenmanagement zu Beginn des Blackouts wörtlich gesagt: „Ich habe in der Tat um 8 Uhr 8 begonnen, die Telefonate zu führen.“
Falsche Informationen in mindestens drei Fällen
Der Regierende hat damit in mindestens drei Fällen über seine dienstliche Tätigkeit beim Stromausfall unwahre Angaben gemacht. So hatte Wegner zunächst behauptet, er habe sich den ganzen Tag „zu Hause eingeschlossen“ und per Telefon koordiniert. Tatsächlich ging er am Mittag Tennis spielen. Als Wegners Sportpause überraschend bekannt wurde, rechtfertigte sich der Regierende damit, er habe von vielen Telefonaten, unter anderem mit der Bundesregierung, den „Kopf freikriegen“ wollen.
Doch auch dies war unzutreffend, wie der Tagesspiegel Mitte März ebenfalls nach einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren (Az.: VG 27 L 53/26) berichtet hat: Die von Wegner suggerierten frühen Kontakte mit Stromnetz Berlin sowie mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesinnenminister fanden später am Tag statt, teilweise erst am Abend.
Senatskanzlei gab ebenfalls unwahre Auskunft
Die Behauptung Wegners, er habe die Öffentlichkeit zu keinem Zeitpunkt wissentlich getäuscht, erscheint nicht nur wegen dieser Häufung, sondern auch wegen eines weiteren Vorfalls zweifelhaft. Denn als der Tagesspiegel kurz nach der Veröffentlichung im März bei der Senatskanzlei fragte, ob es zutrifft, dass Wegner bis zum Gespräch mit Giffey am Mittag „im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Stromausfall kein einziges mündliches Telefonat geführt hat“, bestritt die Senatskanzlei dies noch: Diese Annahme sei „unzutreffend“, hieß es damals.
Auch dies ist eine unwahre Auskunft, wie jetzt feststeht. Zurückzuführen ist sie einem Senatssprecher zufolge auf Wegners Erinnerung. Es sei bei der Antwort an den Tagesspiegel am 19. März „erinnerlich gewesen“, dass es unmittelbar vor dem Telefonat mit der Wirtschaftssenatorin ein weiteres Telefonat Wegners gegeben habe. Diese Information wird jetzt korrigiert: „Tatsächlich erfolgte es unmittelbar nach dem Telefonat mit der Wirtschaftssenatorin.“
Erst erinnert sich Wegner so, dann so
Mit anderen Worten: Der Regierende Bürgermeister hat zu den Abläufen am 3. Januar nicht nur damals direkt gegenüber der Öffentlichkeit die Unwahrheit gesagt, sondern auch noch Wochen danach gegenüber der eigenen Senatskanzlei. Dass dies unabsichtlich und nur aufgrund einer Erinnerungslücke geschah, ist angesichts der Umstände und der zuvor erfolgten unwahren Angaben Wegners kaum plausibel nachzuvollziehen.
Wegner stand im März nach der Berichterstattung über seine erneuten unwahren Angaben unter erheblichem politischen Druck und erklärte über einen Anwalt, Täuschungsvorwürfe gegen ihn seien „haltlos“. Dem Tagesspiegel drohte er mit juristischen Schritten.
Zugleich blockte die Senatskanzlei Informationsbegehren von Medien ab, die auf Details zu den Abläufen am Vormittag des 3. Januar zielten. Nähere Auskünfte könnten keine gegeben werden, hieß es, da dies den geschützten „Kernbereich der Exekutive“ beträfe. Daher wurden zwei Eilanträge beim Verwaltungsgericht auf Grundlage des presserechtlichen Auskunftsanspruchs erforderlich.
Nach viel Kritik hatte Wegner noch im März über die „Bild“ erklärt, er habe „Fehler in der Kommunikation“ gemacht, für die er sich entschuldigen wolle. Er habe aber nicht bewusst getäuscht, das wolle er klarstellen. „Ich habe meinen Job gemacht“, sagte er und verwies auf einen angeblichen „Austausch“ mit zuständigen Stellen.
Auf Anfrage des Tagesspiegels wird nun nicht mehr länger bestritten, dass Wegner wissentlich falsche Angaben zu seiner Tätigkeit beim Stromausfall gemacht hat. Die Aussage bei „Welt TV“, Wegner habe ab 8 Uhr 8 telefoniert, sei ein „Fehler in der Kommunikation“ gewesen. Ob dies auch für die unwahre Auskunft der Senatskanzlei am 19. März gelten soll, blieb zunächst offen.



