Bundesrat will Leugnung des Existenzrechts Israels bestrafen
Bundesrat: Leugnung von Israels Existenzrecht strafbar

Der Bundesrat hat am Freitag einen Gesetzesantrag aus Hessen angenommen, der die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel unter Strafe stellen soll. Die Länderkammer stimmte mehrheitlich für den Vorstoß, der nun nach der Sommerpause dem Bundestag zur weiteren Beratung vorgelegt wird. Der Entwurf sieht vor, dass Personen, die öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht Israels leugnen oder zur Beseitigung des Staates aufrufen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden können. Allerdings soll die Strafbarkeit nur dann greifen, wenn die Handlung geeignet ist, „die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern“.

Hessens Justizminister verteidigt den Entwurf

Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) betonte in der Bundesratssitzung, der Gesetzentwurf richte sich nicht gegen die Meinungsfreiheit und nicht gegen Kritik an der israelischen Regierung. Die vorgeschlagene Änderung sei „rechtlich geboten und auch politisch notwendig“. Deutschland dürfe kein Land sein, das bei Judenhass auf den Straßen wegschaue. Nach der Abstimmung erklärte Heinz: „Von diesem Tag wird ein wichtiges Signal an alle Jüdinnen und Juden in unserem Land gesendet: Wir wollen und wir werden jüdisches Leben in Deutschland besser schützen.“

Bedenken des Wissenschaftlichen Dienstes

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte Ende Mai in einer Ausarbeitung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Strafbewehrung öffentlicher Leugnungen des Existenzrechts Israels erhebliche Bedenken geäußert. Ein entsprechender Gesetzentwurf dürfte ein „Sonderrecht gegen eine konkrete Meinung darstellen“ und wäre damit grundsätzlich nicht mit der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes vereinbar. Staatsrechtler hatten im Vorfeld ebenfalls gewarnt, dass das Vorhaben die Meinungsfreiheit gefährden könnte.

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Bisherige Rechtslage und steigende antisemitische Straftaten

Bislang sieht das deutsche Recht keine Strafbarkeit für die Leugnung des Existenzrechts Israels oder eines anderen Staates vor. In der Antragsbegründung wurde ausgeführt, dass die bestehenden Strafvorschriften zu Volksverhetzung, Billigung von Straftaten beziehungsweise dem Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen nicht in allen Fällen ausreichend seien. Die Polizei registrierte im vergangenen Jahr einen Anstieg antisemitischer Hassdelikte um fünf Prozent auf insgesamt 6548 Straftaten. Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, erklärte bei der Vorstellung der Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität: „Internationale Konfliktlagen emotionalisieren auch in Deutschland.“ Fast die Hälfte der 2025 festgestellten antisemitischen Hasskriminalität stehe im Kontext des Nahostkonflikts.

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