EU-Parlament leitet Prüfverfahren gegen AfD-Dachorganisation ESN ein
EU-Parlament prüft AfD-Dachorganisation ESN

Das Europäische Parlament hat am Dienstag für ein Prüfverfahren gegen die rechtspopulistische Parteienfamilie Europa der Souveränen Nationen (ESN) gestimmt. Die zuständige Aufsichtsbehörde soll nun untersuchen, ob die ESN, der auch die Alternative für Deutschland (AfD) angehört, gegen die Grundwerte der Europäischen Union verstößt. Sollten die Vorwürfe bestätigt werden, drohen der Dachorganisation der AfD Millionen-Fördermittel aus EU-Töpfen zu entfallen.

Hintergrund des Prüfverfahrens

Der Schritt erfolgt auf Basis von Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen fundamentale EU-Prinzipien wie die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte. Die Entscheidung fiel mit breiter Mehrheit im Plenum in Straßburg. Ein Sprecher des Parlaments betonte, dass die Prüfung transparent und unabhängig erfolgen werde. Die ESN selbst kritisierte das Verfahren als politisch motiviert.

Finanzielle Konsequenzen für die AfD

Die ESN erhält als europäische politische Partei jährlich Fördermittel aus dem EU-Haushalt. Im Jahr 2025 belief sich die Summe auf rund 4,5 Millionen Euro. Sollte die Aufsichtsbehörde zu dem Schluss kommen, dass die ESN gegen die Grundwerte verstößt, könnte die Finanzierung gestrichen oder zurückgefordert werden. Dies wäre ein herber Schlag für die AfD, die die Gelder für ihre europapolitische Arbeit nutzt. „Wir werden uns gegen diese willkürlichen Vorwürfe zur Wehr setzen“, erklärte ein AfD-Sprecher.

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Reaktionen aus dem EU-Parlament

Die Fraktionen der Christdemokraten, Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen unterstützten das Verfahren geschlossen. „Die ESN hat wiederholt Positionen vertreten, die mit den Werten der EU unvereinbar sind. Es ist unsere Pflicht, dies zu überprüfen“, sagte der Vorsitzende der Rechtsausschusses. Die rechtspopulistische Fraktion der Identität und Demokratie, der die ESN nahesteht, sprach hingegen von einem „Angriff auf die Meinungsfreiheit“.

Nächste Schritte

Die Aufsichtsbehörde hat nun drei Monate Zeit, um einen Bericht vorzulegen. Auf dieser Grundlage wird das Parlament über weitere Sanktionen entscheiden. Die ESN kann während des Verfahrens Stellungnahmen einreichen. Beobachter rechnen mit einer juristischen Auseinandersetzung, sollte es zu einer Kürzung der Gelder kommen.

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