Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geht seit seinem Amtsantritt nicht mehr juristisch gegen Beleidigungen im Internet vor. „Seitdem ich im Amt bin, habe ich nicht einen einzigen Strafantrag gestellt“, sagte Merz beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung in einem Gespräch mit Bürgern. Früher habe er zeitweise Anzeigen erstattet, doch damit habe er aufgehört.
Staatsanwaltschaften ermitteln von Amts wegen
Merz betonte, dass viele Beleidigungen gegen Politiker ohnehin von den Staatsanwaltschaften von Amts wegen verfolgt würden – ohne dass eine Anzeige nötig sei. Die hohe Zahl solcher Fälle habe ihn selbst überrascht. Persönlich zeigte sich der Kanzler wenig empfindlich: „Also wenn mich irgendjemand einen Idiot nennt, dann soll er das tun. Ich bin anderer Meinung, aber deswegen ist es noch kein Straftatbestand.“
Verschärfung des Tons durch soziale Medien
Merz bedauerte die allgemeine Verschärfung des politischen Tons. „Zu dem Zeitpunkt, wo es noch keine sozialen Medien gab, waren wir uns in der Gesellschaft eigentlich einig, dass grobe Beleidigungen zum politischen Sprachgebrauch nicht dazugehören sollten.“ Dies habe sich geändert. Er forderte, dass in der digitalen Welt dieselben Regeln gelten müssten wie in der analogen.
Grenze der Meinungsfreiheit: Schutz des Amtes
Der Kanzler zeigte sich offen für eine Reform des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs, der Politiker vor Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützt. Die aktuelle Fassung gilt seit April 2021 und sieht Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor. Die Justizministerkonferenz plädiert dafür, den erweiterten Strafrahmen künftig nur noch auf kommunale Amts- und Mandatsträger anzuwenden.
Für Merz persönlich ist die Grenze der Meinungsfreiheit erreicht, wenn nicht die Person, sondern das Amt beschädigt wird. „In dem Augenblick, wo die Staatsämter beschädigt werden, da hört für mich der Spaß auf.“ Dies gehöre nicht zur Meinungsfreiheit, sondern schade der Demokratie.



