Die Bundesanwaltschaft hat nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Gasleitungen im September 2022 erstmals Anklage gegen einen mutmaßlichen Beteiligten erhoben. Dem Ukrainer Serhij K. werden Kriegsverbrechen, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und die Zerstörung von Bauwerken vorgeworfen, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. Die oberste Anklagebehörde Deutschlands bestätigte die Angaben zunächst nicht offiziell. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg muss nun über die Zulassung der Anklage und den Prozessbeginn entscheiden.
Festnahme im Italien-Urlaub und Auslieferung nach Deutschland
Serhij K. wurde Ende August 2025 auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls an der Adriaküste Italiens festgenommen, wo er sich mit seiner Familie im Urlaub befand. Nach monatelangem Widerstand gegen seine Auslieferung – er trat zeitweise in einen Hungerstreik – wurde er am 27. November 2025 nach Deutschland überstellt. Einen Tag später setzte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe den Haftbefehl in Vollzug. Seitdem sitzt Serhij K. in deutscher Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde blieb im Dezember 2025 vor dem BGH erfolglos.
Ablauf der Sabotage nach Ermittlerangaben
Laut dem damaligen BGH-Beschluss begab sich Serhij K. spätestens am 8. September 2022 mit sechs Mittätern – einem Schiffsführer, einem Sprengstoffexperten und vier Tiefseetauchern – im Hafen von Wiek auf Rügen an Bord der Segelyacht Andromeda, die ein Mittelsmann gechartert hatte. Die Gruppe soll nahe der dänischen Ostseeinsel Bornholm bei Tauchgängen in bis zu 80 Metern Tiefe vier mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den Pipelines befestigt haben. Dabei handelte es sich um militärischen Hochleistungssprengstoff mit massiver Zerstörungskraft, der auch in großen Wassertiefen explosionsfähig ist. Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022 und beschädigten die beiden Nord-Stream-Pipelines so schwer, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 floss zuvor russisches Erdgas nach Deutschland, Nord Stream 2 war noch nicht in Betrieb.
Ukrainischer Spezialeinheitsoffizier und Frage der Immunität
Serhij K. soll damals Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte gewesen sein. Sein italienischer Anwalt hatte bereits vor der Auslieferung bezweifelt, ob er für die mutmaßliche Sabotage zur Rechenschaft gezogen werden könne. Auch die deutschen Behörden gehen davon aus, dass die Sabotage im Auftrag eines fremden Staates ausgeführt wurde. Der BGH erklärte jedoch in seinem Beschluss vom Dezember, dass eine völkerrechtliche Immunität für Funktionsträger nicht für „geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte“ gelte. Auch das sogenannte Kombattantenprivileg, wonach rechtmäßige Kriegshandlungen von Angehörigen der Streitkräfte straflos bleiben, sei nicht anwendbar: Verdecktes Handeln von Militärangehörigen sei davon nicht erfasst, und die Pipelines galten als zivile Objekte. Die deutsche Strafgewalt sei gegeben, da die Folgen der Sprengungen auch auf deutschem Staatsgebiet eintraten.
Auslieferungshindernis in Polen
Ein weiterer mutmaßlich beteiligter Taucher wurde im September 2025 in Polen gefasst und saß dort zeitweise in Untersuchungshaft. Die polnische Justiz lehnte den deutschen Auslieferungsantrag jedoch ab, und der Ukrainer kam frei. Polens Regierungschef Donald Tusk hatte zuvor betont, es liege nicht im Interesse seines Landes, den Mann anzuklagen oder auszuliefern. Die politische Führung Polens war stets gegen den Bau der Pipeline.



