Tschechiens Präsident Pavel verklagt Regierung wegen Nato-Gipfel
Pavel verklagt Regierung wegen Nato-Gipfel

Tschechiens Präsident Petr Pavel hat eine Klage vor dem Verfassungsgericht in Brünn (Brno) eingereicht, um seine Teilnahme am bevorstehenden Nato-Gipfel in Ankara am 7. und 8. Juli durchzusetzen. Die rechte Regierung unter Ministerpräsident Andrej Babis hatte zuvor entschieden, nicht den Präsidenten, sondern den Regierungschef, Verteidigungsminister Jaromir Zuna und Außenminister Petr Macinka zu dem Treffen der Staats- und Regierungschefs des Verteidigungsbündnisses zu entsenden.

Hintergrund des Machtpokers

Beobachter vermuten hinter der Entscheidung des Kabinetts einen Racheakt, da Pavel wiederholt Regierungsprojekte öffentlich kritisiert hatte. Zuletzt äußerte er sich ablehnend zur geplanten Abschaffung der Rundfunkgebühren und den damit verbundenen Kürzungen bei den öffentlich-rechtlichen Medien. In der Vergangenheit hatten in der Regel entweder nur der Präsident oder Präsident und Regierungschef gemeinsam das Land bei Nato-Gipfeln vertreten. Tschechien ist seit 1999 Nato-Mitglied.

Präsident beruft sich auf Verfassung

Es sei seine Pflicht, die Befugnisse des Staatsoberhaupts nicht nur auszuüben, sondern auch zu verteidigen, erklärte der Ex-Nato-General Pavel. „Nicht meinetwegen, sondern für alle Präsidenten und Präsidentinnen, die nach mir kommen“, fügte der 64-Jährige hinzu. In der tschechischen Verfassung heißt es, dass der Präsident das Land nach außen vertritt. Über die Auslegung müssen nun die Verfassungsrichter entscheiden.

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Unterschiedliche Positionen zu Rüstungsausgaben

Während Pavel seit langem höhere Rüstungsausgaben fordert, gibt sich der rechtspopulistische Regierungschef Babis diesbezüglich skeptisch. Erst vor kurzem räumte er ein, dass Tschechien das Nato-Ziel von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigungsausgaben auch in diesem Jahr nicht erfüllen werde. „Erst müssen wir die öffentlichen Finanzen in Ordnung bringen“, betonte der Geschäftsmann und Milliardär.

Der Streit um die Vertretung Tschechiens beim Nato-Gipfel zeigt die tiefen politischen Differenzen zwischen dem liberalen Präsidenten und der rechten Regierung. Das Verfassungsgericht muss nun klären, ob die Entscheidung der Regierung rechtmäßig ist oder ob der Präsident ein Anrecht auf Teilnahme hat.

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