Schauspieler Christian Ulmen geht juristisch gegen die Kündigung seiner Verträge für eine geplante Streamingserie vor. Der Fall wird am Montag vor dem Arbeitsgericht Berlin verhandelt, wie das Gericht mitteilte.
Hintergrund der Klage
Im Zentrum steht die Serie „The Au Pair“, für die Ulmen das Drehbuch verfasst hatte. Laut Gericht schloss er mit der Produktionsfirma mehrere Verträge ab: einen Regie-, einen Autoren- und einen Editorenvertrag sowie eine Exklusivvereinbarung. Diese wurden am 15. April 2026 fristlos gekündigt. Zur Begründung führte die Firma unter anderem das Bekanntwerden strafrechtlich relevanter Vorwürfe gegen Ulmen an sowie „inhaltliche Parallelen dieser Vorwürfe zu der Handlung der Serie“.
Parallelen zur Handlung
Bereits im April hatte der Streamingdienst Joyn angekündigt, die Serie nicht auszustrahlen. Nach einem Bericht der „Zeit“ lagen der Redaktion sechs von acht Episodendrehbüchern vor. Die Zeitung beschrieb inhaltliche Motive wie falsche Identitäten im Internet, pornografische Inhalte und ein Geständnis einer Figur, intime Bilder einer Partnerin in Sex-Chatforen veröffentlicht zu haben – alles Elemente, die Parallelen zu den Vorwürfen gegen Ulmen aufweisen.
Mit seiner Klage wendet sich Ulmen gegen die Beendigung der Vertragsverhältnisse. Er macht geltend, als Arbeitnehmer bei der Produktionsfirma beschäftigt gewesen zu sein. Geplant ist zunächst ein Gütetermin vor der Vorsitzenden des Arbeitsgerichts.
Die Vorwürfe im Detail
Collien Fernandes wirft ihrem Ex-Mann Christian Ulmen unter anderem Anmaßung des Personenstandes, öffentliche Beleidigung und Körperverletzung vor. Der SPIEGEL enthüllte den Fall im März. Demnach soll Ulmen in sozialen Medien täuschend echte Fake-Profile von Fernandes erstellt und darüber Hunderte Männer kontaktiert haben. Über diese Accounts gab er sich als Fernandes aus, führte Chats mit sexuellen Inhalten und verschickte erotische Bilder und Videos, die den Eindruck erweckten, es handele sich um Aufnahmen von Fernandes.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam leitete im Mai Ermittlungen gegen Ulmen ein, die sich jedoch nur auf einen Teil der Vorwürfe beziehen. Bezüglich der „digitalen Gewalt“ ist noch keine Entscheidung gefallen. Die Behördensprecherin erklärte, die Prüfung dauere an; eine Entscheidung könne noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Ermittlungen zu Körperverletzung
Die Ermittlungen umfassen mehrere Fälle mutmaßlicher Körperverletzung, die zwischen 2022 und 2023 in Spanien stattgefunden haben sollen. Sie betreffen Paragraf 223 des Strafgesetzbuches. Ob es zu einer Anklage kommt, ist offen. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Seine Anwälte teilten mit, ihr Mandant habe gegenüber Fernandes keine körperlichen Übergriffe begangen, sie nicht am Körper verletzt oder schwer bedroht.
Die Entwicklung des Falls bleibt abzuwarten. Das Arbeitsgericht Berlin wird am Montag über die fristlose Kündigung der Verträge verhandeln.



