UN-Bericht wirft Deutschland Verstoß gegen Meinungsfreiheit vor
Genf – In vielen Ländern weltweit drohen Bürgern harte Strafen, wenn sie es wagen, ihre Regierung zu kritisieren. Doch eine UN-Expertin für Meinungsfreiheit hat sich ausgerechnet Deutschland vorgenommen und behauptet: Hier sei dieses Menschenrecht bedroht. Ihre Begründung: Deutschland unterdrücke völkerrechtswidrig Palästina- und Klimaaktivisten.
Die Sonderberichterstatterin des UN-Menschenrechtsrats, Irene Khan aus Bangladesch, beklagt insbesondere, dass Deutschland im November 2023 den Palästina-Demo-Slogan „from the river to the sea“ verboten hat. Dieser Slogan fordert nicht etwa eine Verbesserung der Lebensbedingungen für Palästinenser, sondern die vollständige Auslöschung Israels vom Jordan bis zum Mittelmeer. Auf Englisch heißt es weiter „Palestine will be free“, auf Arabisch „Palästina ist arabisch“. Das bedeutet: Für einen jüdischen Staat ist in der Region kein Platz, er müsse verschwinden.
Khan argumentiert dagegen, Antizionismus sei nicht gleich Judenhass, auch wenn sie anerkennt, dass letzterer seit dem 7. Oktober 2023 in Deutschland stark zugenommen hat. Sie hatte die mangelnde Meinungsfreiheit bereits bei ihrem Deutschlandbesuch Anfang des Jahres kritisiert. Nun legt sie bei der laufenden Tagung des UN-Menschenrechtsrats (15. Juni bis 10. Juli) ihren Bericht vor.
„Die Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit dem Verbot des Slogans ist mit den völkerrechtlichen Anforderungen an Einschränkungen der Meinungsfreiheit unvereinbar“, kritisiert Khan. Das Verbot sei „unverhältnismäßig“ und „nicht im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen“. Zudem bemängelt sie, dass deutsche Behörden sich oft auf die IHRA-Definition (International Holocaust Remembrance Alliance) des Antisemitismus stützten. Sie fordert, die Kriterien dafür, was als antisemitisch gilt, aufzuweichen.
Immerhin erwähnt Khan, dass auch von Palästina-Aktivisten Probleme für die freie Meinungsäußerung ausgehen: „Journalisten sahen sich wegen ihrer Berichterstattung Online-Drohungen und hasserfüllten Angriffen von pro-palästinensischen Unterstützern ausgesetzt“, schreibt sie. An anderer Stelle begrüßt sie sogar Einschränkungen der Meinungsfreiheit: „Die AfD scheint den klaren Grundsatz des Völkerrechts zu ignorieren, dass die Meinungsfreiheit, obwohl weitreichend, ein begrenztes Recht ist.“
Trotzdem kritisiert der UN-Bericht Strafverfahren gegen Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ und den Politiker-Beleidigungsparagrafen (§ 188 Strafgesetzbuch). Dieser sei „ein weiterer Grund zur Sorge im Zusammenhang mit der politischen Meinungsäußerung“.



