Landkreistag: 100.000-Euro-Grenze bei Pflegekosten für Kinder zu hoch
Landkreistag: 100.000-Euro-Grenze zu hoch

Landkreistag hält 100.000-Euro-Grenze bei Pflegekosten für zu hoch

Im Streit über die Kosten der Pflegeversicherung rücken die Kinder der Betroffenen stärker in den Mittelpunkt. Der Deutsche Landkreistag hält das Schoneinkommen für zu hoch – ebenso wie Gesundheitsministerin Nina Warken.

Bislang müssen erwachsene Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern nur dann aufkommen, wenn ihr Bruttojahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant, diese Grenze zu senken, und erhält dafür nun Rückhalt vom Deutschen Landkreistag. Dessen Präsident Achim Brötel sagte der Rheinischen Post: „Wir unterstützen die Forderung der Ministerin nach einer Absenkung des verschonten Einkommens nachdrücklich. Die 100.000-Euro-Grenze ist in unseren Augen eindeutig zu hoch.“

Warken will die Grenze wegen der ausufernden Pflegekosten und der hohen Belastung für die öffentlichen Kassen streichen. Ihr geplantes Pflegeneuordnungsgesetz sieht eine Rücknahme des Schonbetrags vor. Widerstand kommt aus der CSU: Die Gesundheitsexpertin Emmi Zeulner erklärte dem SPIEGEL, sie halte nichts von der Absenkung, „weil die Grenze jungen Familien Luft schafft und den Leistungsgedanken stärkt“.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Brötel: Sozialstaat muss denen helfen, die sich nicht selbst helfen können

Landkreistagspräsident Brötel entgegnete: „Der Sozialstaat muss denen helfen, die sich nicht selbst helfen können. Es gibt aber keine sachliche Begründung dafür, privates Vermögen und damit letztlich Erwartungen von Erben auf Kosten der Allgemeinheit zu schonen.“ Eine Absenkung sei nicht nur gerecht, sie würde auch die kommunalen Sozialhilfeträger entlasten.

Die 1995 eingeführte gesetzliche Pflegeversicherung deckt meist nur einen Teil der Kosten ab. Der selbst zu finanzierende Anteil im Pflegeheim beträgt im ersten Jahr durchschnittlich rund 3.500 Euro pro Monat. Wer dies nicht selbst zahlen kann, kann auf Sozialhilfe zurückgreifen – sofern die Kinder nicht zu viel verdienen. Die 100.000-Euro-Grenze wurde erst 2020 eingeführt, um Kinder zu entlasten. Allerdings müssen Betroffene weiterhin ihr eigenes Vermögen für die Pflege einsetzen.

Reform der Schenkungsregeln gefordert

Viele Familien versuchen, ihr Vermögen vor Pflegekosten zu schützen. Schenkungen, etwa eines Hauses, können nach aktueller Gesetzeslage nur zehn Jahre lang zurückgefordert werden. Nur in diesem Zeitraum kann das Sozialamt die Beschenkten zur Übernahme von Pflegekosten verpflichten. Brötel forderte daher eine Reform der Schenkungsregeln: „Die Sozialämter beobachten immer häufiger, dass Eltern Vermögen, insbesondere Immobilien, auf ihre Kinder übertragen, damit der Sozialhilfeträger im Pflegefall nicht darauf zugreifen kann.“ Hohe Vermögen von Pflegebedürftigen müssten herangezogen werden können.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration