Die geplante Rentenreform soll nahezu jeden im Land betreffen – unabhängig vom Alter. Die Rentenkommission hat auf fast 80 Seiten Vorschläge vorgelegt, die weitreichende Änderungen vorsehen. Nach der Übergabe des Konzepts am Dienstag ist nun die schwarz-rote Koalition am Zug. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) signalisierte bereits Umsetzungswillen, obwohl es bereits viel Kritik gibt. Eine vorläufige Fassung des 76-seitigen Berichts zeigt die konkreten Auswirkungen für die einzelnen Generationen.
Warum die Reform fast alle betrifft
Laut Kommission werden im Jahr 2040 nur noch zwei Beschäftigte auf eine Person im Rentenalter kommen – basierend auf heutigen Prognosen. Immer mehr Babyboomer gehen in Rente, während die Zahl der Beitragszahler nicht entsprechend wächst. Dennoch sollen Beschäftigte im Alter auf 70 Prozent ihres vorherigen Nettoeinkommens kommen, wenn man gesetzliche, betriebliche und private Altersbezüge kombiniert. „Nachhaltige Reformen verlangen allen Beteiligten Zugeständnisse ab“, schreibt die Kommission.
Folgen für Rentnerinnen und Rentner
Bereits Beschlossenes bleibt bestehen: Bis 2031 gilt ein Rentenniveau von 48 Prozent, und die Renten steigen weiterhin mit den Einkommen. Ab 2032 soll jedoch der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor wieder verstärkt greifen, sodass die Renten weniger stark steigen als die Löhne. Damit sollen Rentner einen Teil der demografisch bedingten Mehrkosten tragen. Kürzungen müssen sie aber nicht befürchten.
Menschen kurz vor der Rente
Für Menschen Ende 50 oder Anfang 60 sind mehrere Änderungen relevant. Die geplante Kapitalsäule sieht vor, dass die Pflichtbeiträge zur Rente schrittweise um bis zu zwei Prozent des Einkommens steigen, je zur Hälfte von Arbeitgebern und Beschäftigten getragen. Das Geld soll in individuellen Versichertenkonten angespart und von einem Staatsfonds oder der Bundesbank zu Kosten von 0,1 Prozent pro Jahr angelegt werden. Ab 2040 sollen die Erträge das Rentenniveau erhöhen. Für ältere Jahrgänge, die von diesem System kaum profitieren, ist ein „Übergangsfaktor“ vorgesehen, der aus Steuermitteln finanziert wird und von 2032 bis Mitte der 2040er Jahre das bisherige Rentenniveau für Neurentner sichert.
Die Rente für besonders langjährig Versicherte (früher Rente mit 63, jetzt faktisch mit 64,5 Jahren) soll abgeschafft werden, jedoch mit Vertrauensschutz und Übergangsfristen. Für Menschen in rentennahen Jahrgängen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, empfiehlt die Kommission einen vereinfachten Zugang zu einer Rente. Bei Erwerbsminderung soll eine abschlagsfreie Rente zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich sein. Langjährig Versicherte mit 35 Berufsjahren sollen künftig frühestens mit 64 Jahren und mit Abschlägen in Rente gehen können. Die Altersgrenze für Altersteilzeit soll von 55 auf 58 Jahre steigen.
Auswirkungen auf Jüngere
Jüngere Menschen müssen mit einem späteren Renteneintritt rechnen. Die Regelaltersgrenze soll im Verhältnis zwei zu eins mit der Lebenserwartung steigen: Ein Jahr mehr Lebenserwartung bedeutet acht Monate längeres Arbeiten und vier Monate längerer Rentenbezug. Trifft die Annahme steigender Lebenserwartung zu, würde das Rentenalter bis 2041 auf 67,5 Jahre ansteigen. „Die Maßnahme soll ab 2032 wirksam werden, wenn der Geburtsjahrgang 1965 das 67. Lebensjahr erreicht hat“, so die Kommission. Ziel ist es, den Beitragssatzanstieg zu bremsen und das Rentenniveau zu stabilisieren. Ein höheres Rentenalter trägt direkt zu höheren Renten bei, da die Betroffenen länger versichert sind.
Ob dies langfristig zur Rente mit 70 führt, lässt die Kommission offen – es hinge von der künftigen Lebenserwartung ab.
Maßnahmen gegen Altersarmut
Beratungsangebote sollen sicherstellen, dass alle Anspruchsberechtigten Grundsicherung erhalten. Künftig soll es dafür örtliche Anlaufstellen geben. Zudem wird ein Freibetrag in der Grundsicherung beim anzurechnenden Renteneinkommen eingeführt. Eine Regelung aus der jüngsten Bürgergeld-Reform, wonach Langzeitarbeitslose vom Jobcenter verpflichtet werden können, mit Abschlägen in Rente zu gehen, soll wieder abgeschafft werden – dies sei nicht mit dem Ziel einer längeren Lebensarbeitszeit vereinbar.
Mehr Einzahlende in die Rentenkasse
Die Kommission befürwortet eine Erwerbstätigenversicherung, die neben abhängig Beschäftigten auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften umfasst. Bei Selbstständigen, Abgeordneten und Vorständen könnte dies rasch umgesetzt werden. Für Parlamentarier und Firmenchefs erwartet die Kommission wegen der geringen Zahl jedoch nur vernachlässigbare Effekte.
Beamte werden nicht in die Rentenkasse einbezogen, aber für künftige Beamte soll das Ruhestandsalter analog zur gesetzlichen Rente erhöht werden. Zudem soll der Höchstsatz des Ruhegehalts von fast 72 Prozent gesenkt werden. Bund und Länder sollen verpflichtet werden, ausreichend Rücklagen für Verbeamtungen zu bilden.
Neu Selbstständige ohne obligatorische Absicherung werden verpflichtend in die Rentenversicherung aufgenommen; bereits Selbstständige können sich dagegen entscheiden. Die Beiträge orientieren sich am heutigen Handwerkerbeitrag von 18,6 Prozent. Für Neugründungen ist eine dreijährige Karenzzeit mit halbem Beitrag vorgesehen. Minijobs sollen in die gesetzliche Rente einbezogen werden, mit Ausnahmen nur für Schüler. Die betriebliche Altersvorsorge soll gestärkt werden, damit perspektivisch fast alle Beschäftigten Betriebsrenten erhalten.



