26 Parteien zur Berliner Abgeordnetenhauswahl zugelassen
Der Landeswahlausschuss hat bei seiner Sitzung im Roten Rathaus entschieden, dass sich an der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September insgesamt 26 Parteien beteiligen dürfen. Zu den zugelassenen politischen Vereinigungen zählen unter anderem CDU, SPD, Grüne, Linke, AfD, FDP und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Darüber hinaus wurden auch kleinere Parteien wie die Tierschutzpartei, die Piratenpartei, Volt und die Mieterpartei zugelassen.
Der Landeswahlausschuss überprüfte bei mehreren politischen Vereinigungen zunächst, ob sie als Partei im Sinne des Gesetzes einzustufen sind. Diese Einstufung ist eine notwendige Voraussetzung für die Teilnahme an der Abgeordnetenhauswahl. Betroffen waren unter anderem die Eigenheim Partei – Die neuen Liberalen sowie die Losdemokratie – Partei für eine starke Bürgerschaft, die beide vom Ausschuss als Parteien anerkannt wurden.
Unterschriftensammlungen noch im Gange
Welche Parteien letztendlich auf den Stimmzetteln erscheinen, steht noch nicht endgültig fest. Parteien, die zuletzt weder im Berliner Abgeordnetenhaus noch im Bundestag vertreten waren, müssen noch Unterstützerunterschriften sammeln. Die Frist für die Einreichung der Unterschriften läuft noch. Der Landeswahlausschuss wird zu einem späteren Zeitpunkt endgültig über die Zulassung der einzelnen Parteien entscheiden.
Die Entscheidung des Landeswahlausschusses ist ein wichtiger Schritt im Vorfeld der Berliner Landtagswahl. Insgesamt haben die Berliner Wähler eine breite Auswahl an politischen Optionen, von etablierten Parteien bis hin zu kleineren Gruppierungen und neuen politischen Bewegungen.



