Geheimdienste erhalten neue Handlungsoptionen
Berlin – Deutsche Geheimdienste könnten bald nicht mehr nur beobachten, sondern auch aktiv eingreifen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) künftig sogenannte „kinetische Mittel“ einsetzen dürfen. Darunter fallen nach Einschätzung von Experten Schusswaffen, Sprengmittel, bewaffnete Drohnen sowie Sabotageakte an Infrastruktur oder Material. Aus Regierungskreisen heißt es, der Entwurf solle noch im Sommer ins Kabinett eingebracht werden.
„Kinetische Mittel“ – ein weiter Begriff
Der Begriff „kinetische Mittel“ ist im Gesetzentwurf bewusst vage gehalten. In der Praxis wird er von Geheimdiensten wie der CIA oder dem Mossad auch für gezielte Tötungen verwendet. Die Bundesregierung betont jedoch, dass der Einsatz strengen Auflagen unterliegen soll. So dürfen die Mittel nur dann angewendet werden, wenn eine „Bedrohungslage für die Bundesrepublik und ihre Bündnispartner“ auf andere Weise nicht wirksam eingedämmt werden kann und der Nachrichtendienst der einzige geeignete Akteur ist. Aus dem Bundesinnenministerium heißt es dazu: „Wenn sie Gefahren erkennen, die andere Stellen – etwa die Polizei – nicht gleichermaßen wirksam abwehren können, können die Nachrichtendienste künftig in engen Grenzen selber eingreifen.“
Trennungsgebot bleibt bestehen – mit Ausnahmen
Das bisher geltende Trennungsgebot, wonach Polizei für Eingriffe und Ermittlungen zuständig ist, während Nachrichtendienste beobachten und informieren, soll grundsätzlich nicht angetastet werden. Allerdings sieht der Entwurf Ausnahmen vor: Wenn ein BND-Agent während einer Observation beobachtet, wie seine Zielperson eine andere Person angreift, darf er einschreiten. Diese neuen Befugnisse sind Teil einer umfassenden Reform der Nachrichtendienste, die auch durch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurde. Karlsruhe verlangt präzisere Regelungen der Befugnisse und der Kontrolle.
Neuer Kontrollrat und Zeitdruck
Zur stärkeren Kontrolle von BND und BfV – etwa bei der Wohnraumüberwachung – ist ein neuer unabhängiger Rat geplant. Die Verfassungsrichter haben für die Umsetzung ihrer Vorgaben eine Frist bis Ende des Jahres gesetzt. Die Bundesregierung steht jedoch auch wegen der zunehmenden Bedrohung durch Spionage und Sabotage – vor allem durch Russland – unter Zeitdruck. Die Reform soll die Nachrichtendienste befähigen, schneller und effektiver auf neue Gefahren zu reagieren.



