Brandenburger Landtag beschließt teilweisen Verzicht auf Diätenerhöhung
Die Abgeordneten des Brandenburger Landtags haben beschlossen, auf einen Teil der automatischen Diätenerhöhung im Jahr 2027 zu verzichten. Mit Mehrheit stimmte der Landtag für einen Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU, der vorsieht, den Großteil der Erhöhung der Grundentschädigung auszusetzen. Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke soll nun zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Details des Beschlusses
Die Wahlkreiszulage und der Beitrag zur Altersvorsorge bleiben von dem Beschluss unberührt. Auch die grundsätzliche automatische Erhöhung der Diäten bleibt bestehen, für die weiterhin ein Deckel von 3,5 Prozent gilt. Es wird also nicht die komplette Diät eingefroren. Laut dem Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Ludwig Scheetz, zeigt der Landtag damit Bereitschaft, in einer angespannten Haushaltslage einen Beitrag zu leisten. Die Einsparung im Landtagsetat betrage rund 700.000 Euro. Scheetz betonte: „Damit tragen wir der angespannten Haushaltslage Rechnung und sichern zugleich die mandatsbedingte Arbeitsfähigkeit, insbesondere dort, wo es um die konkrete parlamentarische Arbeit vor Ort geht.“
Wie die Diäten berechnet werden
Der Großteil der Entschädigung – offiziell als Diäten bezeichnet – richtet sich nach der Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer, der kleinere Teil nach der Veränderung der Verbraucherpreise. Hinzu kommen eine Wahlkreiszulage und ein Beitrag zur Altersvorsorge. Im laufenden Jahr beträgt der erste Teil der Entschädigung monatlich 8.911,89 Euro, der zweite Teil 1.217,22 Euro, die Wahlkreiszulage 270 Euro und der Altersvorsorgebeitrag 10.399,11 Euro.
Reaktionen der Opposition
Der Antrag der Koalition kam überraschend, da die Oppositionsfraktionen von AfD und BSW zuvor einen vollständigen Verzicht auf die Erhöhung gefordert hatten. Noch vor wenigen Wochen hatte die Koalition darauf verwiesen, dass die genaue Höhe der Diätenänderung erst im Herbst feststehen werde. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dennis Hohloch, warnte vor einer möglichen Steigerung von bis zu 580 Euro pro Abgeordnetem und Monat, bei Deckelung um 3,5 Prozent immerhin 424 Euro. Die AfD fordert eine Anpassung nur noch alle zwei Jahre nach Einkommensentwicklung und kritisiert den Koalitionsplan als unzureichend: „Sie setzen nur die Diätenerhöhung für einen Teil der Diäten aus.“ Die BSW-Fraktion verlangt eine Nullrunde für beide Teile der Grundentschädigung. Falk Peschel von der BSW betonte, die Politik müsse wieder an Glaubwürdigkeit gewinnen.
Historischer Kontext
In den vergangenen Jahren sind die Diäten nicht kontinuierlich gestiegen. Während der Corona-Pandemie gab es in den Jahren 2021 und 2022 eine Nullrunde.



