Gericht stoppt Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch
Gericht stoppt Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln darf. Der Eilantrag der Partei wurde im Wesentlichen stattgegeben. Das Gericht begründete dies damit, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens abgewartet werden müsse.

Nach Auffassung des Gerichts gibt es zwar hinreichende Gewissheit, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bestehen. Allerdings werde die Partei dadurch nicht in einer Weise geprägt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne. Die Entscheidung kann vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden.

Der Verfassungsschutz des Bundes hatte die AfD im vergangenen Jahr als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Dagegen reichte die Partei Klage und einen Eilantrag ein. Das BfV hatte bereits eine Stillhalte-Zusage abgegeben, wonach es die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich so bezeichnen werde.

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, die Regierung nehme die Entscheidung zur Kenntnis. Er betonte, dass sich an der Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall nichts ändere. Dobrindt rief zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auf und äußerte sich skeptisch zu einem möglichen Verbotsverfahren.

Die AfD-Spitze reagierte erleichtert. Parteichefin Alice Weidel sprach auf der Plattform X von einem „großen Sieg“ für Demokratie und Rechtsstaat. Co-Chef Tino Chrupalla bezeichnete die Entscheidung als erste Etappe, die man gewonnen habe. Die SPD-Politikerin Carmen Wegge will hingegen ihre Bemühungen für ein AfD-Verbotsverfahren fortsetzen.

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