Die Grünen haben auf ihrem kleinen Parteitag in Sassnitz auf Rügen ein neues Statut gegen sexuelle Belästigung verabschiedet. Die überarbeiteten Richtlinien sind eine direkte Konsequenz aus dem umstrittenen Umgang der Partei mit den Vorwürfen gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar. Künftig soll klarer zwischen verschiedenen parteiinternen Stellen und Verfahren unterschieden werden.
Neue Aufgabenverteilung zwischen Beschwerdestellen und Schiedsgerichten
Die neuen Regeln sehen vor, dass die Arbeit von Beschwerdestellen künftig auf eine einvernehmliche Einigung zwischen den Betroffenen abzielt und keine Sanktionen verhängen kann. Für Ordnungsmaßnahmen sind hingegen die Grünen-Schiedsgerichte zuständig. Bei Straftatbeständen wie sexuellen Übergriffen soll auf externe Beratungsstellen und die Möglichkeit zur Strafanzeige hingewiesen werden. Zudem wurden Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Sicherung der Vertraulichkeit getroffen.
Interne Kommission kritisierte bisherige Verfahren scharf
Eine interne Kommission hatte der Partei vor etwa einem Jahr ein vernichtendes Zeugnis für den Umgang mit dem Fall Gelbhaar ausgestellt. Das damals genutzte Ombudsverfahren leide „an fehlender innerparteilicher Legitimität, an fehlenden Verfahrensstrukturen und einer fehlenden Verfahrensordnung sowie an erheblichen rechtsstaatlichen Defiziten und Definitionsmängeln“, so die Kommission. Die Nutzung des Ombudsverfahrens für politische Zwecke sei klar erkennbar gewesen. Gelbhaar habe sich nicht erklären und verteidigen können.
Nachdem die Belästigungsvorwürfe gegen Gelbhaar bekannt geworden waren, hatte dieser seine Direktkandidatur für den Wahlkreis Pankow für die damals anstehende Bundestagswahl verloren. Gelbhaar wehrte sich stets gegen die Vorwürfe. Im Rechtsstreit zwischen Gelbhaar und der Berliner Grünenpolitikerin Klara Schedlich hatte das Oberlandesgericht Hamburg ihr zuletzt erlaubt, bestimmte Aussagen wieder zu tätigen. Damit revidierte das Gericht eine Entscheidung der Pressekammer des Landgerichts Hamburg vom Mai 2025. Ab sofort darf Schedlich sich wieder zu Gelbhaars Annäherungsversuchen äußern.



