Merz: Beleidigungen sind okay, Angriffe auf Amt nicht
Merz: Beleidigungen okay, Angriffe auf Amt nicht

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich in einem Bürgergespräch beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung zur Meinungsfreiheit und zu Beleidigungen geäußert. Persönliche Angriffe gegen seine Person nähmen ihn nicht mit, sagte Merz. „Wenn mich irgendjemand einen Idioten nennt, dann soll er das tun. Ich bin anderer Meinung, aber deswegen ist es noch kein Straftatbestand.“ Er sei in dieser Hinsicht „gar nicht empfindlich“.

Keine Strafanträge mehr seit Amtsantritt

Seit seinem Amtsantritt als Kanzler habe er keine juristischen Schritte mehr gegen Beleidigungen eingeleitet. „Ich habe seitdem keinen einzigen Strafantrag gestellt“, so Merz. Früher habe er das zeitweise getan, aber damit aufgehört. In vielen Fällen verfolgten Staatsanwaltschaften Äußerungen gegen Politiker von Amts wegen, ohne dass eine Anzeige nötig sei. Die große Zahl solcher Fälle habe ihn selbst überrascht.

Verschärfter Ton in der Gesellschaft

Merz bedauerte, dass sich der Ton in der politischen Auseinandersetzung verschärft habe. „Zu dem Zeitpunkt, wo es noch keine sozialen Medien gab, waren wir uns in der Gesellschaft eigentlich einig, dass grobe Beleidigungen zum politischen Sprachgebrauch nicht dazugehören sollten.“ Heute sei das anders. Er plädierte dafür, dass in der digitalen Welt keine anderen Regeln gelten sollten als in der analogen.

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Offen für Reform des Paragrafen 188

Der Kanzler zeigte sich offen für eine Diskussion über eine Reform des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs, der Politiker vor Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützt. Die aktuelle Fassung gilt seit April 2021, als die Regeln zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verschärft wurden. Wer einen Politiker beleidigt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Die Justizministerkonferenz hat vorgeschlagen, den erweiterten Strafrahmen künftig nur noch für kommunale Amts- und Mandatsträger gelten zu lassen.

Grenze bei Angriffen auf Staatsämter

Für Merz persönlich sei die Grenze erreicht, wenn nicht die Person beleidigt oder kritisiert werde, sondern das Amt beschädigt werde. „In dem Augenblick, wo die Staatsämter beschädigt werden, da hört für mich der Spaß auf. Das gehört nicht zur Meinungsfreiheit – damit wird die Demokratie beschädigt.“

Teil einer breiteren Debatte

Die Diskussion über eine Änderung oder Abschaffung des Paragrafen 188 wird parteiübergreifend geführt. Hintergrund ist auch die deutliche Zunahme körperlicher Angriffe auf Politiker, insbesondere auf kommunaler Ebene, in den vergangenen Jahren. Viele Amtsträger haben deshalb ihren Rückzug aus der Politik erklärt. Nach Angaben des Bundeskriminalamts wurden 2024 insgesamt 3.190 politisch motivierte Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger registriert, ein Anstieg von 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

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