Am kommenden Donnerstag rückt das Ende des umstrittenen Heizungsgesetzes der Ampel ein Stück näher: Der Bundestag wird in erster Lesung über das Gebäudemodernisierungsgesetz beraten, die Neufassung von Schwarz-Rot. Die Regierung erhofft sich damit, das Streitthema Klimaschutz im Gebäudesektor endlich zu beruhigen. Doch schon jetzt zeichnet sich ab, dass dies misslingen könnte. Denn an dem Gesetzentwurf gibt es nicht nur Kritik von Verbraucherschützern, Eigentümerverbänden und Umweltschutzorganisationen. Es gibt auch handfeste Zweifel, ob das Gebäudemodernisierungsgesetz mit geltendem Recht vereinbar ist – sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene.
Die Kernpunkte des neuen Gesetzes
Die Ampelkoalition hatte 2023 den Grundsatz eingeführt, dass neue Heizungen spätestens ab 2028 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regelung will Schwarz-Rot nun wieder abschaffen. Stattdessen soll ab 2029 für neue Heizungen eine sogenannte Biotreppe gelten: Verbraucher sollen über die Wahl entsprechender Verträge dafür sorgen, dass ihre Heizungen mit einem steigenden Anteil biogener Kraftstoffe betrieben werden. Die bislang oberste Stufe liegt bei 60 Prozent im Jahr 2040. Für Bestandsheizungen soll ab 2028 eine Grüngasquote beziehungsweise Grünölquote gelten, für deren Erfüllung die Inverkehrbringer von Gas und Öl verantwortlich sind.
Fehlendes Enddatum und unklare Klimawirkung
Was es im Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht gibt: ein Enddatum, bis wann fossile Heizungen maximal genutzt werden dürfen, oder eine Aussage, wann nach 2029 eingebaute Heizungen zu 100 Prozent mit biogenen Stoffen betrieben werden müssen. Wie schnell die Grüngasquote für Bestandsheizungen steigen soll, will die Bundesregierung erst im Sommer regeln. Und auch eine konkrete Vorstellung, wie viel CO₂ mit dem neuen Gesetz eingespart werden könnte, hat sie offenbar nicht – das zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion, die dieser Redaktion vorliegt. Auf die Frage, ob die geplante Reform vereinbar sei mit den Klimazielen, weicht das zuständige Bundeswirtschaftsministerium aus: „Eine robuste Abschätzung der Klimawirkung des Gesetzes kann erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen“, heißt es in der Antwort.
Grüne sehen Verfassungsverstoß
Aus Sicht der Grünen ist das keine Lappalie. „Die Bundesregierung plant ein Gesetz, von dem sie selbst nicht sagen kann, welche Auswirkungen es haben wird und was es am Ende kostet“, sagt Kassem Taher Saleh, baupolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag. „Sie räumt sogar offen ein, dass sie die Klimawirkung des Gesetzes derzeit nicht abschätzen kann.“ Für ihn ist das ein direkter Konflikt mit der Verfassung, in der auch der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen festgeschrieben ist, und auch mit dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Das Grundgesetz verbiete den „Rückwärtsgang“, sagt Taher Saleh. „Damit ist dieses Gesetz verfassungswidrig.“
Juristisches Gutachten bestätigt Bedenken
Mit dieser Einschätzung ist er nicht allein. Ein im Mai öffentlich gewordenes juristisches Gutachten der Klimaunion – einem Zusammenschluss von Klimapolitikern und -politikerinnen in CDU und CSU – sieht erhebliche verfassungsrechtliche Probleme des Entwurfs. Unter anderem, weil es für Öl- und Gasheizungen künftig kein Ablaufdatum mehr geben soll. Bisher galt, dass Gas- und Ölheizungen bis maximal 2045 betrieben werden dürfen. Dieses Enddatum soll im Gebäudemodernisierungsgesetz wegfallen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 aber festgelegt, dass die Lasten des Klimaschutzes nicht einseitig späteren Generationen auferlegt werden dürfen, weil das deren Freiheiten zu stark beschränkt. Jede Tonne CO₂, die durch eine zeitlich unbegrenzt weiterbetriebene fossile Bestandsheizung emittiert werde, verenge aber den Freiheitsraum künftiger Generationen, heißt es im Gutachten. Das fehlende Enddatum ist einer von mehreren Gründen, weshalb das Gesetz im Gutachten als „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig“ eingestuft wird.
Konflikt mit Europarecht
Und nicht nur mit dem Verfassungsrecht droht das neue Gesetz zu kollidieren. Auch mit dem Europarecht ist das Gesetz in der aktuellen Form nicht vereinbar, sagen Experten. Denn dort gilt die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD), die den europäischen Gebäudesektor bis 2050 klimaneutral machen soll. Dafür müssen die Mitgliedstaaten einen Fahrplan vorlegen, wie sie dieses Ziel im eigenen Land erreichen wollen. Ein vorgesehener Meilenstein auf diesem Weg: keine fossil betriebenen Heizungen mehr ab 2040. Doch wenn nach dem deutschen Gesetz Heizungen 2040 zu 60 Prozent mit biogenen Stoffen beschickt werden müssen, bleiben 40 Prozent fossile Brennstoffe. „Damit ist das EU-Ziel nicht zu erreichen“, sagt Europarechtler Marvin Klein. Dasselbe Problem habe man bei der Grüngasquote für Heizungen im Bestand, bei der die nächsten Stufen noch nicht ausformuliert sind.
Regierung sieht keine Probleme
Die Bundesregierung sieht unterdessen kein Problem: Die Vorgaben der EU-Richtlinie würden „eins zu eins“ umgesetzt, heißt es unter anderem in der Antwort auf die Grünen-Anfrage. Und auch Sepp Müller (CDU), stellvertretender Chef der Unionsfraktion, hat keine Bedenken, dass das Gesetz Bestand haben wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müsse ein Gesetz geeignet, erforderlich und angemessen sein, um ein Ziel zu erreichen. „Gerade bei der Umsetzung der Klimaschutzziele verfügt der Gesetzgeber dabei über einen weiten Gestaltungsspielraum“, sagte Müller dieser Redaktion. „Ich gehe deshalb davon aus, dass der Entwurf verfassungskonform ist.“ Auch die Kritik an einer angeblichen Unvereinbarkeit mit der Europäischen Gebäuderichtlinie teile er nicht, sagt Müller. „Der Entwurf setzt die europäischen Vorgaben nach meiner Bewertung eins zu eins um.“
Ausblick: Klagen drohen
Um das neue Gesetz in Einklang zu bringen mit dem Verfassungsrecht und auch den europarechtlichen Vorgaben, müsste die vorgesehene Biotreppe – also die stufenweise ansteigende Vorgabe, mehr Biomethan und andere biogene Brennstoffe zu nutzen – nach Ansicht der Kritiker deutlich schneller ansteigen. Das allerdings bringt neue Risiken mit sich. Denn ob von diesen Brennstoffen künftig genug zur Verfügung stehen wird und wie viel sie dann kosten werden, ist offen. Die Bundesregierung selbst wagt keine Prognose zu den Preisen. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind noch möglich, auch wenn die Koalition das Ziel hat, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Doch Umweltverbände prüfen bereits jetzt Klagen gegen das neue Gebäudemodernisierungsgesetz. Statt endlich Ruhe in die Heizungskeller zu bringen, könnte die Reform für weiteren jahrelangen Streit sorgen.



