Opposition ruft Verfassungsgericht wegen Warkens GKV-Spargesetz an
Opposition ruft Verfassungsgericht wegen GKV-Spargesetz an

Die Opposition hat das Bundesverfassungsgericht angerufen, um das milliardenschwere Spargesetz von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zu stoppen. Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen reichte am Mittwochmorgen eine Verfassungsbeschwerde ein, nachdem Union und SPD kurzfristig einen knapp 300-seitigen Änderungsantrag vorgelegt hatten.

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetzgebungsverfahren

„Ich habe soeben das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil ich erhebliche Zweifel habe, dass dieses Gesetzgebungsverfahren noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren genügt“, sagte Dahmen am Mittwochmorgen. Er halte das Gesetzgebungsverfahren wegen der späten und weitreichenden Änderungen für verfassungsrechtlich problematisch.

Das Bundesgesundheitsministerium äußerte sich zunächst zurückhaltend. Ein Sprecher sagte dem Handelsblatt, dass in der Ausschusssitzung zurzeit beraten werde, wie man mit der Situation umgehe. „Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dann sehen wir weiter“, teilte er mit.

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Drohendes Defizit von 19 Milliarden Euro bei den Krankenkassen

Nach vorläufigen Berechnungen des Gesundheitsministeriums droht den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bereits im kommenden Jahr ein Defizit von rund 19 Milliarden Euro. Mit dem sogenannten „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ will Warken die Finanzlücke schließen und weitere Beitragssatzerhöhungen verhindern. Die Koalition plant, das Gesetz noch vor der Sommerpause durch Bundestag und Bundesrat zu bringen.

Politische Reaktionen und Ausblick

Die Opposition kritisiert das Vorgehen der Koalition scharf. Die späte Einbringung des Änderungsantrags sei ein „Schlag ins Gesicht des Parlaments“, so Dahmen. Ob das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag annimmt, ist noch unklar. Sollte das Gericht das Gesetzgebungsverfahren für verfassungswidrig erklären, könnte dies die Verabschiedung des Spargesetzes deutlich verzögern.

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