Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner ist vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Brandner eine Journalistin als „Faschistin“ bezeichnet hatte.
Die Journalistin hatte gegen Brandner Anzeige erstattet, nachdem er sie in einem Tweet als „Faschistin“ beschimpft hatte. Das Gericht wertete die Äußerung als Beleidigung und verhängte die Strafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 500 Euro.
Brandner kündigte an, in Berufung zu gehen. Der AfD-Politiker ist bekannt für seine provokativen Äußerungen und war bereits mehrfach wegen ähnlicher Vorfälle aufgefallen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Journalistin zeigte sich erleichtert über die Entscheidung des Gerichts und betonte, dass Beleidigungen nicht toleriert werden dürften.



