AfD-Fraktion zieht Konsequenzen aus Vetternwirtschaftsdebatte
Die anhaltende Diskussion über Vetternwirtschaft innerhalb der Alternative für Deutschland hat erste gravierende personelle Folgen gezeigt. Die Bundestagsfraktion der Partei hat beschlossen, den Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt aus ihren Reihen auszuschließen. Dieser Schritt erfolgte auf Antrag der Fraktionsspitze unter Führung von Alice Weidel und Tino Chrupalla. Der betroffene Parlamentarier zeigte sich in einer ersten Stellungnahme verständnislos und bezeichnete die Entscheidung als falsch.
Fraktionsvize Keuter behält seinen Posten
Im Gegensatz zu Schmidt kann der ebenfalls in die Kritik geratene stellvertretende Fraktionsvorsitzende Stefan Keuter seine Position behalten. Die Abgeordneten stimmten in einer Vertrauensfrage deutlich für ihn. Keuter hatte zuvor auf Druck der Fraktionsführung sein Amt als Personalchef abgegeben, darf aber weiterhin als Fraktionsvize fungieren und erhält die entsprechenden Zulagen.
Schmidt als Auslöser der Affäre
Jan Wenzel Schmidt hatte die Vetternwirtschaftsdebatte innerhalb der AfD maßgeblich ins Rollen gebracht. Hintergrund sind interne Konflikte im Landesverband Sachsen-Anhalt, wo Schmidt von 2022 bis Februar 2025 als Generalsekretär tätig war. Ihm wurden vorgeworfen, sein Bundestagsmandat für private Geschäftsbeziehungen genutzt und Parteimitglieder unter Druck gesetzt zu haben.
In einem Interview mit dem Portal „Nius“ beschrieb Schmidt später interne Strukturen als „Beutegemeinschaft“, in der Mandate verschoben, Anstellungen vereinbart und Gelder verteilt würden. Diese Äußerungen bewertete die Fraktionsspitze als massiv rufschädigend.
Fraktionsausschluss mit deutlicher Mehrheit
Der Ausschluss Schmidts aus der Bundestagsfraktion erfolgte mit klarer Mehrheit: 98 Abgeordnete stimmten dafür, 14 dagegen, 10 enthielten sich. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Bernd Baumann begründete die Entscheidung vor der Sitzung damit, dass Schmidt der Fraktion mit seinen öffentlichen Aussagen erheblich geschadet habe. „Er wollte maximal schädigen, er wollte sich rächen, weil er unterlegen ist in internen Rivalitäten“, so Baumann.
Schmidt kündigt weitere Unterstützung an
Trotz seines Ausschlusses aus der Fraktion erklärte Schmidt, der Partei weiterhin politisch verbunden zu bleiben. „Die Entscheidung, mich aus der Bundestagsfraktion auszuschließen, halte ich für falsch. Reformbedarf wird nicht dadurch gelöst, dass man einzelne Personen zum Problem erklärt“, teilte er mit. Er betonte, weiterhin für strukturelle Verbesserungen und eine ehrliche Aufarbeitung eintreten zu wollen.
Rechtliche Grauzonen bei Personaleinstellungen
Die Debatte wirft auch Licht auf rechtliche Regelungen bei der Beschäftigung von Mitarbeitern durch Bundestagsabgeordnete. Während Familienangehörige, Ehepartner oder frühere Partner nicht auf Steuerzahlerkosten angestellt werden dürfen, gilt diese Einschränkung nicht für Lebenspartner im Sinne von Freund oder Freundin. Diese Grauzone spielte in den Vorwürfen gegen mehrere AfD-Abgeordnete eine Rolle.
Weitere ungeklärte Personalie
Neben den Fällen Schmidt und Keuter bleibt eine weitere Personalie ungelöst: Die niedersächsische Landesgruppe der AfD-Fraktion hatte die Abgeordnete Martina Uhr wegen angeblicher Beschäftigung ihres Freundes und dessen Tochter aus ihren Reihen ausgeschlossen und zum Mandatsverzicht aufgefordert. Ein entsprechender Antrag auf Ausschluss aus der Bundestagsfraktion lag jedoch nicht vor. Uhr bestritt in der „Bild“-Zeitung, dass ihr Mitarbeiter ihr Lebenspartner sei.
Fraktionsstärke sinkt auf 150 Abgeordnete
Mit dem Ausschluss Schmidts verliert die AfD-Fraktion ihren zweiten Abgeordneten seit der Bundestagswahl vor einem Jahr und verfügt nun noch über 150 Parlamentarier. Bereits im Mai des Vorjahres hatte der Baden-Württemberger Sieghard Knodel seinen Austritt erklärt, nachdem der Verfassungsschutz die Gesamt-AfD vorübergehend als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hatte.
Die Vetternwirtschaftsdebatte zeigt tiefe interne Gräben innerhalb der AfD und wirft Fragen nach Transparenz und ethischen Standards in der Partei auf. Während mit Schmidt ein prominenter Kritiker der internen Strukturen die Fraktion verlassen muss, bleiben andere beschuldigte Abgeordnete wie Keuter im Amt – ein Zeichen für die komplexen Machtverhältnisse innerhalb der rechtspopulistischen Opposition.



