Der Bundesrat hat wichtige Gesetze des Bundes gebilligt, darunter das Kritis-Dachgesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur und die Reform des Luftsicherheitsgesetzes zur Drohnenabwehr. Trotz inhaltlicher Bedenken stimmten die Länder zu, nachdem der Bund per Protokollerklärung zentrale Forderungen aufgegriffen hatte.
Das Kritis-Dachgesetz verpflichtet Unternehmen und Teile der Verwaltung zu strengeren Schutzmaßnahmen für Anlagen, die mehr als 500.000 Menschen versorgen. Dazu gehören Zäune, Zugangsbeschränkungen und die Identifizierung technischer Schwachstellen, um Angriffe Krimineller, Extremisten oder Sabotage ausländischer Mächte abzuwehren. Die Länder kritisierten den Schwellenwert als zu hoch und plädierten für eine Absenkung auf 150.000 Menschen. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) betonte, die Regelung sei für dünn besiedelte Länder wie Thüringen nicht praxistauglich, da Erfurt nur 215.000 Einwohner zähle.
Die Reform des Luftsicherheitsgesetzes schafft eine Rechtsgrundlage für die Drohnenabwehr durch die Bundeswehr im Inland. Künftig können die Länder die Bundeswehr in einem einfachen Verfahren um Unterstützung bitten, wobei allein das Verteidigungsministerium zuständig ist. Bisher war eine Abstimmung mit dem Innenministerium erforderlich. Zudem wird ein neuer Straftatbestand für das unbefugte Eindringen in den Sicherheitsbereich von Flughäfen eingeführt, der mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht ist.
In eigenen Initiativen forderte die Länderkammer die Bundesregierung auf, den Schutz von Frauen und Mädchen vor heimlich aufgenommenen und sexuell motivierten Fotos und Videos zu verbessern. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) betonte, die Täter griffen bewusst die Würde der Opfer an und dürften nicht straffrei bleiben. Zudem verlangten die Länder eine grundlegende Reform des Bafög, einschließlich einer Erhöhung der Wohnkostenpauschale und einer Anpassung des Grundbedarfs an die Grundsicherung, sowie eine Liberalisierung der Regelungen für regionale Kfz-Kennzeichen.



