Bundesrat stimmt zentralen Gesetzesvorhaben zu
Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung den Weg für mehrere bedeutende Gesetzesprojekte der Bundesregierung freigemacht. Trotz inhaltlicher Einwände segnete die Länderkammer das Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur sowie die Reform des Luftsicherheitsgesetzes ab. Die Tagesordnung war erneut vielfältig und umfasste Themen von der Abwehr von Drohnen bis hin zur Bafög-Reform.
Kritis-Dachgesetz mit strengeren Vorgaben
Das sogenannte Kritis-Dachgesetz führt für Unternehmen und Teile der Verwaltung strengere Vorgaben zum Schutz wichtiger Anlagen und Einrichtungen ein. Ziel ist die Abwehr von Angriffen durch Kriminelle und Extremisten. Maßnahmen wie Zäune, Zugangsbeschränkungen und die Identifizierung technischer Schwachpunkte sollen Risiken begrenzen und Sabotageaktionen ausländischer Mächte vorbeugen.
Die Länder kritisierten jedoch den Schwellenwert von 500.000 Personen, ab dem Einrichtungen als kritische Infrastruktur gelten. Sie plädierten für eine Absenkung auf 150.000 Menschen. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) betonte, dass diese Regelung für dünn besiedelte Regionen wie sein Bundesland nicht praxistauglich sei. „Wir haben viel Infrastruktur, aber wenig Menschen“, erklärte er und verwies auf Erfurt, die größte Stadt Thüringens mit nur 215.000 Einwohnern.
Eine in letzter Minute ausgearbeitete Protokollerklärung des Bundes ermöglichte schließlich die Zustimmung der Länder. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) lobte, dass diese Erklärung zentrale Forderungen der Länder aufgreife.
Reform des Luftsicherheitsgesetzes ermöglicht Drohnenabwehr
Die Reform des Luftsicherheitsgesetzes schafft eine Rechtsgrundlage für die Drohnenabwehr durch die Bundeswehr im Inland. Bisher konnte die Bundeswehr unbemannte Flugkörper nicht im Rahmen der Amtshilfe angreifen. Künftig können die Länder die Bundeswehr in einem vereinfachten Verfahren um Unterstützung bitten. Zuständig wird allein das Verteidigungsministerium sein, während die bisher erforderliche Abstimmung mit dem Innenministerium entfällt.
Das Gesetz führt zudem einen neuen Straftatbestand für das unbefugte Eindringen in den Sicherheitsbereich von Flughäfen ein. Wer dies vorsätzlich tut und den zivilen Luftverkehr gefährdet, muss mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen.
Länder fordern besseren Schutz vor sexuell motivierten Aufnahmen
In einer Entschließung forderten die Länder die Bundesregierung auf, den Schutz insbesondere von Frauen und Mädchen vor heimlich aufgenommenen und sexuell motivierten Fotos und Videos zu verbessern. Sie verlangten einen zeitnahen Gesetzentwurf, der Lücken in der Strafbarkeit solcher Taten schließt. Beispiele sind heimliches Filmen des bekleideten Gesäßes in der Öffentlichkeit oder Nacktaufnahmen an öffentlich zugänglichen Orten wie Saunen.
Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) erklärte: „Wer das tut, der greift ganz bewusst die Würde der Opfer an. Und der verletzt Frauen auf seelische Art. Auch das ganz bewusst. Und deshalb dürfen die Täter nicht straffrei bleiben, nur weil das Strafrecht Lücken in dieser Frage lässt.“
Forderungen nach Bafög-Reform und regionalen Kfz-Kennzeichen
Die Länder riefen die Bundesregierung auf, die Ausbildungsförderung (Bafög) grundlegend zu reformieren und damit Zusagen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Gefordert werden eine einmalige Erhöhung der Wohnkostenpauschale, eine dauerhafte Anpassung des Grundbedarfs an das Niveau der Grundsicherung sowie eine Entbürokratisierung, Vereinfachung und vollständige Digitalisierung der Förderung.
Hessens Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) betonte: „Das Bafög ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland.“ Er wies darauf hin, dass die letzte Anpassung zum Wintersemester 2024/2025 erfolgte und seitdem Lebenshaltungskosten und Mieten weiter gestiegen seien.
Zudem fordern die Länder eine Liberalisierung des Rechts für regionale Kfz-Kennzeichen, um die regionale Identität zu stärken. Obwohl Landkreise und kreisfreie Städte seit 2012 neue Buchstabenkombinationen zulassen können, bestehen weiter Einschränkungen, etwa die Gründung eines neuen, selbstständigen Kfz-Zulassungsbezirks.
Maßnahmen gegen extremistische Kennzeichen an Schulen
In einer weiteren Entschließung riefen die Länder den Bund auf, das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher und terroristischer Organisationen auch an Schulen unter Strafe zu stellen. Der geltende Straftatbestand decke dies nicht ab. An Schulen nähmen rechtsextremistische Vorfälle zu, und es seien zunehmend Kennzeichen linksextremistischer und islamistischer Gruppierungen zu sehen.



