Vier Jahre Bundestag entsprechen 28 Jahren Durchschnittsverdienst
Bundestagsabgeordnete erwerben nach nur vier Jahren im Parlament ähnlich hohe Ansprüche auf Altersbezüge wie Beschäftigte mit Durchschnittsverdienst nach 28 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das zeigt eine Berechnung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auf Anfrage der Linksfraktion, über die das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete.
Linke fordert Reform der Altersversorgung
Die Linke verlangt eine Korrektur der Regelung. Sarah Vollath, rentenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, sagte dem RND: „Die Abgeordneten-Diät und die Altersentschädigung für Abgeordnete bewegen sich auf einem Niveau, das rein gar nichts mit der Lebensrealität der meisten Menschen in diesem Land zu tun hat.“ Um die gleichen Ansprüche zu erhalten wie ein Bundestagsabgeordneter nach einer Wahlperiode, müsse ein Beschäftigter mehrere Jahrzehnte Vollzeit arbeiten und in die Rentenkasse einzahlen. Vollath fordert, Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.
Rentenkommission berät über Reform
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission berät derzeit über Vorschläge für eine Reform der Rentenversicherung. Am 30. Juni soll sich ein Koalitionsausschuss von Union und SPD damit befassen. Aus der Unionsfraktion gibt es Forderungen, die Lebensarbeitszeit deutlich zu verlängern.
Die Debatte um die Altersversorgung von Ex-Abgeordneten ist nicht neu. Kevin Kühnert hatte bereits 800 Euro Pension für vier Jahre Parlamentszugehörigkeit als skandalös bezeichnet. Auch der Diätenstreit zeigt, wie unterschiedlich die Vorstellungen über die Vergütung von Politikern sind.



