Bundestag verabschiedet Tariftreuegesetz für faire Arbeitsbedingungen
Der Deutsche Bundestag hat in einer bedeutenden Entscheidung das sogenannte Tariftreuegesetz beschlossen. Dieses Gesetz stellt sicher, dass öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich an Tarifverträge halten oder vergleichbar gute Arbeitsbedingungen bieten. Die Regelung betrifft insbesondere Bauaufträge und Dienstleistungen und soll ab einem Volumen von 50.000 Euro, in bestimmten Fällen erst ab 100.000 Euro, greifen.
SPD setzt Prinzip durch: Steuergeld gegen Lohndumping
Für die SPD stellt das Gesetz einen zentralen Erfolg dar, der bereits im Koalitionsvertrag mit der Union verankert wurde. »Wer öffentliche Aufträge bekommt, muss auch ordentlich bezahlen«, betonte die SPD-Abgeordnete Annika Klose in der Debatte. Mit Steuergeld dürfe kein Lohndumping gefördert werden. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt verwies auf den Zusammenhang mit den milliardenschweren Investitionen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur: »Wir modernisieren unser Land und verbinden unsere Investitionen in die Zukunft mit guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen.«
Union stimmt mit Vorbehalten zu
Die Union unterstützte das Gesetz in der abschließenden Abstimmung, äußerte jedoch erhebliche Zweifel. Die CDU-Abgeordnete Sandra Carstensen erklärte, man teile zwar das Ziel, die Tarifbindung in Deutschland zu stärken, sei aber unsicher, ob das Gesetz dies tatsächlich erreichen werde. Im Gesetzgebungsverfahren konnten nach Angaben der Union substanzielle Verbesserungen durchgesetzt werden, darunter die Ausnahme von Lieferverträgen und die gemeinsame Festlegung der Bedingungen durch das Sozial- und Wirtschaftsministerium. »Und dennoch bleiben Zweifel«, so Carstensen.
Weitere Positionen und nächste Schritte
Die Grünen stimmten dem Tariftreuegesetz zu, während sich die Linke enthielt und die AfD geschlossen dagegen votierte. Der AfD-Abgeordnete Peter Bohnhof kritisierte das Vorhaben als »Tarifanwendungszwangsgesetz«. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im März mit dem Gesetz befassen, bevor es in Kraft treten kann. Die Regelung soll dazu beitragen, dass Tarifverträge, die Mindestgehälter, Urlaubstage und Arbeitszeiten festlegen, in der deutschen Wirtschaft wieder eine stärkere Rolle spielen.



