Der Bundestag wird am Freitag über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz abstimmen, das zentrale Regelungen des bestehenden Heizungsgesetzes der früheren Ampel-Regierung kippt. Die Reform soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause auch den Bundesrat passieren. Umweltverbände warnen vor massiven Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieter, während die Union von Technologieoffenheit spricht.
Was sich beim Heizen ändert
Kern der Reform ist die Streichung von Paragraf 71 des Gebäudeenergiegesetzes, der die 65-Prozent-Regel vorsah. Diese besagte, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Seit Inkrafttreten 2024 galt dies zunächst für Neubauten in Neubaugebieten; für Bestandsgebäude gab es umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen durften weiterbetrieben werden. Nun entfällt diese Vorgabe vollständig.
Künftig können wieder neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden, allerdings unter der Bedingung, dass sie ab dem 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Geplant ist eine sogenannte Bio-Treppe: Ab Januar 2029 müssen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe beigemischt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent.
Reaktionen und Kritik
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) betonte: „Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte.“ Sie räumte ein, dass die Wärmepumpe weiterhin eine dominierende Technologie bleiben werde, doch bisher habe es eine Zurückhaltung bei Investitionen gegeben. Die Union hatte im Wahlkampf das Ende des „bürokratischen Reinregierens in den Heizungskeller“ gefordert.
Umweltverbände und die Grünen üben scharfe Kritik. Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden warf der Koalition vor, den Klimaschutz im Gebäudesektor zu zerstören und dauerhaft Heizen mit fossilem Öl und Gas zu erlauben. BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend erklärte: „Die Hitzewellen dieses Sommers sind ein weiterer Weckruf für mehr Klimaschutz. Doch die Bundesregierung heizt mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die Klimakrise weiter kräftig an.“
Konkret steht in der Kritik, dass die Bio-Treppe bis 2040 nur einen Anteil von 60 Prozent Erneuerbaren vorsieht. Zudem verabschiede die Bundesregierung ein Gesetz, ohne die Kosten und Verfügbarkeiten „grüner“ Gase zu kennen. Die Deutsche Umwelthilfe bezeichnete die geplanten Neuregelungen als verfassungsrechtlich „höchst zweifelhaft“.
Klagen und Kostenrisiken
Erwartet werden Klagen gegen die Gesetzesänderungen, insbesondere mit Verweis auf eine drohende „Klimalücke“. Ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 hatte festgestellt, dass einschneidende Schritte zur Senkung von CO₂-Emissionen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden dürfen. Wie das Gericht zu Klagen gegen das neue Heizgesetz urteilen würde, ist offen.
Die Koalition vereinbarte, dass Kostenrisiken für Netzentgelte, CO₂-Preis und Biogas hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Hintergrund ist die Befürchtung, dass Vermieter weiterhin vergleichsweise preiswerte Gasheizungen einbauen und Mieter dann auf den steigenden Kosten sitzen bleiben. Viele Verbände warnen vor einer „Kostenfalle“: Langfristig drohten höhere Kosten durch steigende CO₂-Preise und Gasnetzentgelte, dazu könnten Biogase die Heizkosten verteuern.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag eine Klage der Linke-Bundestagsfraktion zurückgewiesen, die eine Verabschiedung der Gesetzesänderungen vor der Sommerpause stoppen wollte. Damit ist der Weg für die Reform am Freitag frei.



