Grüne stärken Vorstand: Satzungsreform mit neuer Machtverteilung
Grüne stärken Vorstand: Satzungsreform angenommen

Die Grünen haben ihre Parteisatzung grundlegend reformiert. Bei einer Urabstimmung unter den rund 184.000 Mitgliedern wurden alle 17 vorgeschlagenen Änderungspunkte angenommen. Dies gab die Partei am Mittwoch bekannt. Die Reform zielt darauf ab, Entscheidungsprozesse zu straffen und dem Bundesvorstand mehr Handlungsspielraum zu geben.

Laut internen Informationen gingen 15 der Änderungen mit einer Zweidrittelmehrheit durch, zwei Punkte wurden mit einfacher Mehrheit angenommen. Allerdings beteiligten sich nur gut ein Drittel der Mitglieder an der Abstimmung, die online oder per Briefwahl stattfand. Trotz der geringen Beteiligung ist die Satzungsänderung rechtswirksam.

Ziel: Mehr Schlagkraft für die Partei

Die Parteiführung um die Vorsitzenden Franziska Brantner und Felix Banaszak sowie Bundesgeschäftsführerin Pegah Edalatian begrüßte das Ergebnis. „Die Grünen arbeiten noch auf der Grundlage von Regeln aus einer Zeit mit deutlich weniger Mitgliedern und sehr viel langsameren Entscheidungsverfahren“, hatte Brantner im Vorfeld argumentiert. Die Partei müsse heute so schlagkräftig sein, wie es die Zeiten erforderten. Auch der frühere Kanzlerkandidat Robert Habeck warb in einer Videobotschaft für die Annahme der Änderungen.

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Kritiker innerhalb der Partei sehen hingegen basisdemokratische Prinzipien in Gefahr. Sie fürchten eine zu große Machtkonzentration bei Funktionären und fordern, dass weitreichende Entscheidungen weiterhin auf Bundesparteitagen getroffen werden müssten.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Generalsekretär ersetzt Politischen Geschäftsführer: Künftig soll ein Generalsekretär oder eine Generalsekretärin den bisherigen Politischen Geschäftsführer ersetzen. Dieses Amt soll die operative Arbeit der Partei leiten.

Vorstandsbesetzung leicht angepasst: Die Zusammensetzung des Bundesvorstands bleibt unverändert: zwei Vorsitzende, ein Schatzmeister und zwei stellvertretende Vorsitzende. Allerdings wird die Zahl der Vorstandsmitglieder, die zugleich Abgeordnete sein dürfen, von zwei auf drei erhöht – also die Hälfte der sechs Sitze. Die gleichzeitige Ausübung eines Ministeramts oder des Fraktionsvorsitzes in Bund, Land oder EU bleibt jedoch ausgeschlossen. Auch dürfen weiterhin höchstens zwei Bundestagsabgeordnete dem Vorstand angehören.

Hürden für Kandidaturen erhöht: Spontane Bewerbungen um Vorstandsämter werden erschwert. Künftig ist dafür ein Votum von drei Kreismitgliederversammlungen oder eines Landesvorstands erforderlich, alternativ die Unterstützung von zehn Prozent der Delegierten eines Bundesparteitags (Bundesdelegiertenkonferenz). Zudem werden die Transparenzpflichten für bezahlte und unbezahlte Tätigkeiten verschärft.

Neue Gremien und veränderte Zusammensetzung

Parteirat neu strukturiert: Bisher wurden die Mitglieder des Parteirats mehrheitlich auf Parteitagen gewählt. Künftig übernimmt der Länderrat („kleiner Parteitag“) diese Aufgabe. Dabei sollen die verschiedenen staatlichen Ebenen anhand fester Quoten berücksichtigt werden – Vertreter aus Bund, Ländern, Kommunen und der EU. Der Parteirat erhält eine beratende Funktion.

Länderrat automatisch besetzt: Verantwortliche auf den verschiedenen Ebenen sollen dem Länderrat künftig automatisch mit beratender Stimme angehören.

Basisanträge erschwert: Für Basisanträge auf Parteitagen steigt die erforderliche Unterstützerzahl von 50 auf 0,05 Prozent der Parteimitglieder – das sind derzeit etwa 90 Unterzeichnende, davon mindestens die Hälfte Frauen. Antragsberechtigt bleiben zudem Parteigremien und die Grüne Jugend. Eine Begrenzung der Zahl der auf einem Parteitag beratenen Anträge wird ermöglicht.

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Mitgliederrat als neues Debattenforum

Neu geschaffen wird ein Mitgliederrat, ähnlich einem Bürgerrat. Ihm sollen zwischen 30 und 60 per Los bestimmte Parteimitglieder angehören. Dieser Rat soll einen zusätzlichen Debattenraum zu kontroversen Themen bieten. Das Ergebnis wird dem Bundesvorstand übermittelt und kann als Antrag auf einem Bundesparteitag eingebracht werden. Einberufen wird der Mitgliederrat mit Zweidrittelmehrheit vom Bundesvorstand, nach bestimmten Quoren von anderen Gremien, von einem Parteitag oder auf Wunsch von mindestens 9000 Mitgliedern – jedoch höchstens einmal jährlich.

Die Reform war innerhalb der Partei umstritten. Befürworter betonen die Notwendigkeit einer Modernisierung, um die Handlungsfähigkeit der Grünen zu sichern. Kritiker warnen vor einem Abbau der Basisdemokratie. Die Urabstimmung hat nun Klarheit geschaffen: Die Grünen gehen einen neuen Weg, der den Vorstand stärkt und die internen Abläufe beschleunigen soll.