20 Straftäter nach Afghanistan abgeschoben – Bayern lobt Rückführung dreier Verurteilter
Deutschland hat am 26. Februar 2026 einen weiteren Schritt in seiner Abschiebepolitik vollzogen: 20 verurteilte Straftäter wurden per Charterflug von Leipzig nach Kabul in Afghanistan zurückgeführt. Diese Maßnahme unterstreicht den fortgesetzten Kurs der Bundesregierung, Personen ohne Bleiberecht in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Besonders hervorgehoben wird die Beteiligung Bayerns, da drei der Abgeschobenen zuvor in bayerischen Haftanstalten einsaßen.
Details zu den drei bayerischen Straftätern
Nach Angaben des bayerischen Innenministeriums handelte es sich bei den drei Männern aus Bayern um Verurteilte im Alter von 25, 27 und 53 Jahren. Die Delikte waren schwerwiegend:
- Ein 25-Jähriger war wegen einer besonders schweren räuberischen Erpressung zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt worden.
- Ein 27-Jähriger befand sich im Maßregelvollzug aufgrund von Körperverletzung und einem Angriff auf Vollstreckungsbeamte.
- Ein 53-Jähriger war wegen Sexualdelikten gegenüber Minderjährigen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Diese Fälle zeigen die Bandbreite der Straftaten, die zur Aberkennung des Bleiberechts führen können.
Reaktionen aus der Politik
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) äußerte sich positiv zu der Abschiebung: "Ich begrüße es sehr, dass wir heute drei verurteilte Straftäter aus Bayern erfolgreich nach Afghanistan abschieben konnten." Er betonte, dass dies bereits die vierte Einzelabschiebung seit Mitte Dezember 2025 sei und unterstrich die Bedeutung einer Verstetigung der Maßnahmen. Herrmann fügte hinzu: "Wer in unserem Land Schutz sucht, gleichzeitig aber schwere Straftaten begeht, verwirkt sein Bleiberecht. Es ist unsere Pflicht, die Sicherheit in Bayern konsequent zu gewährleisten."
Auf Bundesebene erklärte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), dass die Abschiebung auf einer direkten Vereinbarung mit den Taliban basiere, was einen neuen Ansatz darstelle. "Unsere Vereinbarung schafft eine verlässliche Grundlage für direkte und dauerhafte Abschiebungen nach Afghanistan." Dies ist bemerkenswert, da die Bundesregierung offiziell keine diplomatischen Beziehungen zu den Taliban unterhält, die international für ihre Missachtung von Menschen- und Frauenrechten kritisiert werden.
Hintergründe und weitere Informationen
Laut Bundesinnenministerium handelte es sich bei diesem Flug um den ersten Charterflug, der ohne Vermittlung anderer Staaten wie zuvor Katar durchgeführt wurde. Die anderen Abgeschobenen waren unter anderem wegen Sexualdelikten, Körperverletzung und Drogendelikten verurteilt worden. Diese Maßnahme reiht sich in eine Serie von Abschiebungen nach Afghanistan ein, die die Bundesregierung trotz der politisch schwierigen Lage in dem Land fortsetzt.
Die Abschiebungspraxis bleibt ein kontroverses Thema in der Innenpolitik, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den Taliban. Dennoch zeigt dieser Fall, dass die Behörden entschlossen sind, Straftäter ohne Bleiberecht zurückzuführen, um die öffentliche Sicherheit zu wahren.



