Nach Kölner Gerichtsurteil: Ist ein AfD-Verbot nun endgültig vom Tisch?
Die Alternative für Deutschland (AfD) fühlt sich nach dem jüngsten juristischen Teilerfolg gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt und sieht keine realistische Chance mehr für ein bundesweites Parteiverbotsverfahren. Während AfD-Sprecher von einer „Reinwaschung“ sprechen, halten Befürworter eines Verbotsantrags diese Option weiterhin für möglich. Die Diskussion verlagert sich zunehmend auf die Ebene der Landesverbände.
AfD sieht sich bestätigt und fordert Ende der Beobachtung
Daniel Tapp, Sprecher von AfD-Chefin Alice Weidel, erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts werde zu einem Ende der Verbotsdebatte führen. „Die lieblos zusammengeschusterten Gutachten des Verfassungsschutzes reichen für eine juristisch saubere Beweisführung nicht aus“, so Tapp. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Markus Frohnmaier forderte das Bundesinnenministerium auf, alle Maßnahmen gegen seine Partei sofort einzustellen, und sprach von einer Reinwaschung durch das Urteil.
Dobrindt hält an Beobachtung fest
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) stellte dagegen klar, dass die AfD weiterhin als Beobachtungsfall behandelt wird. „Der Gerichtsbeschluss sagt deutlich, dass innerhalb der AfD Bestrebungen vorhanden sind, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten“, erklärte Dobrindt. Allerdings seien diese nicht gesamtprägend für die Partei. Zur Frage konkreter nachrichtendienstlicher Maßnahmen machte der Minister keine Angaben, da diese geheim seien.
Juristische Bewertung des Kölner Urteils
Das Verwaltungsgericht Köln hatte in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und bezeichnen darf. Eine Hauptsacheentscheidung steht noch aus. Dem Gericht zufolge liegt zwar eine hinreichende Gewissheit vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden. Jedoch werde die Partei dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.
Der AfD-Anwalt Ralf Höcker bezeichnete das Urteil als Sargnagel für ein Verbotsverfahren. AfD-Chef Tino Chrupalla sieht einem möglichen Verbotsverfahren durch die Entscheidung einen Riegel vorgeschoben.
SPD und Linke halten Verbotsoption weiterhin offen
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf betonte dagegen: „Ein Parteiverbotsverfahren ist mit der Entscheidung nicht vom Tisch. So ein Verfahren braucht eine tragfähige, gerichtsfeste Grundlage. Das müssen wir weiterhin sorgfältig prüfen.“ Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) warnte im „Handelsblatt“ vor einem vorschnellen Antrag, der im Zweifel nur der betroffenen Partei nützen würde.
Ein Verfahren über ein mögliches Parteienverbot kann nur vor dem Bundesverfassungsgericht geführt werden. Dazu müsste entweder die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat einen entsprechenden Antrag einreichen. Vor der Kölner Entscheidung war in keinem dieser Verfassungsorgane eine Tendenz für einen Verbotsantrag erkennbar.
Debatte verlagert sich auf Landesebene
Die Diskussion könnte sich nun auf die Landesverbände der AfD konzentrieren. Während der Bundesverfassungsschutz die Gesamtpartei nicht als rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen darf, haben mehrere Landesverfassungsschutzämter diese Einstufung für regionale AfD-Verbände vorgenommen, insbesondere in:
- Thüringen
- Sachsen-Anhalt
- Sachsen
- Brandenburg
- Niedersachsen
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) forderte eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht: „Ein Verbot dieses und/oder anderer bisher als verfassungsfeindlich eingestufter Landesverbände muss meines Erachtens durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden“.
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber hält ein Verbot des Thüringer AfD-Landesverbands für denkbar. „Persönlich halte ich es für möglich, weil es ein weniger belastender Eingriff ist“, so Huber. Die Möglichkeit eines Teilverbots sei bislang zwar nicht abschließend geklärt, aber juristisch vorstellbar.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz erlitt im Rechtsstreit mit der AfD einen Dämpfer, darf die Partei aber weiterhin beobachten. Die Frage eines möglichen Parteiverbots bleibt damit politisch und juristisch umstritten, wobei sich der Fokus zunehmend auf die Landesebene verlagert.



