Nach Teilerfolg gegen Verfassungsschutz: Bundesinnenministerium lässt AfD-Gutachten prüfen
Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Mai 2025 basierte auf einem umfangreichen Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Dieses Dokument mit mehr als 1100 Seiten wurde durch das Bundesinnenministerium jedoch nie einer fachlichen Prüfung unterzogen. Alexander Dobrindt (CSU), der aktuelle Bundesinnenminister, will diese Lücke nun schließen.
Gerichtliche Entscheidung führt zu vertiefter Prüfung
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, dass nach dem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts eine vertiefte Prüfung des Gutachtens folgen soll. Das Verwaltungsgericht in Köln hatte am Donnerstag entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen und behandeln darf.
„Eine fachliche Prüfung hat zu diesem Zeitpunkt nicht stattgefunden“, erklärte die Ministeriumssprecherin bezüglich des im April 2026 von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erhaltenen Gutachtens. Die AfD hatte gegen die ursprüngliche Einstufung geklagt und damit einen Teilerfolg erzielt.
Komplexe rechtliche Bewertung der AfD
Dem Gericht zufolge liegen zwar hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden. Allerdings wird die Partei dadurch nicht in einer Weise geprägt, die zu einer verfassungsfeindlichen Grundtendenz führt. Eine Entscheidung in der Hauptsache, die nach dem Eilverfahren folgt, steht noch aus.
Die aktuelle politische Situation wird zusätzlich durch die sogenannte Verwandtenaffäre erschüttert, bei der zahlreiche AfD-Politiker Angehörige oder Bekannte von Parteikollegen angestellt haben. Diese Entwicklung wirft weitere Fragen zur innerparteilichen Transparenz und Compliance auf.
Die nun angeordnete Prüfung des Gutachtens durch das Bundesinnenministerium markiert einen wichtigen Schritt in der juristischen und politischen Auseinandersetzung um die Einordnung der AfD. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden mit Spannung erwartet und könnten weitreichende Konsequenzen für die weitere Behandlung der Partei durch die Sicherheitsbehörden haben.



