Geldstrafe von 6400 Euro für Beleidigungen und tätlichen Angriff auf Polizeibeamte
Eine 39-jährige Frau aus Wesenberg an der Müritz muss aufgrund ihres Verhaltens gegenüber Polizeibeamten eine empfindliche Geldstrafe zahlen. Das Landgericht Neubrandenburg verurteilte sie zu 160 Tagessätzen à 40 Euro, was einer Gesamtsumme von 6400 Euro entspricht. Die Frau hatte im September 2024 Polizisten, die zu ihrer Wohnung gekommen waren, zunächst massiv beleidigt und anschließend einen Beamten tätlich angegriffen.
Eskalation bei Polizeieinsatz wegen Suizidgefahr
Der Vorfall ereignete sich bei einem Polizeieinsatz in einem Wohnhaus in Wesenberg. Beamte waren abends an der Wohnungstür der Angeklagten erschienen, nachdem eine Angehörige eines Bekannten der Frau die Polizei alarmiert hatte. Der Mann hatte angeblich Suizidgedanken geäußert, weshalb die Polizisten nach dem Rechten sehen wollten.
Statt die Tür zu öffnen, beschimpfte die Bewohnerin die Beamten jedoch mit vulgären Ausdrücken wie „Wichser“, „Affen“ oder „schwule Fotze“. Nach kurzem Rückzug kehrten die Polizisten zurück, um den vermeintlich gefährdeten Mann zu überprüfen. Als die Frau schließlich öffnete, setzte sie ihre Beschimpfungen fort und zeigte sich hochaggressiv.
Tätlicher Angriff nach vorübergehender Fesselung
Die Polizeibeamten brachten die erregte Frau zu Boden und legten ihr eine Fessel an. Nachdem sie sich etwas beruhigt hatte, löste ein 22-jähriger Beamter eine Seite der Fessel – woraufhin die Angeklagte ihm ins Gesicht schlug. Parallel dazu trat der gesuchte Mann mit einer Schere in der Hand aus einem anderen Zimmer, die ihm die Polizisten jedoch umgehend abnahmen. Nach Beendigung des Einsatzes erstatteten die Beamten Strafanzeige.
Von Bewährungsstrafe zur Geldstrafe: Der Berufungsprozess
Im Jahr 2025 war die 39-Jährige vom Amtsgericht Waren wegen Beleidigung und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legte sie Berufung ein. Vor dem Landgericht Neubrandenburg beschränkte sie sich schließlich auf eine Diskussion über das Strafmaß, was einem faktischen Geständnis gleichkommt.
Richterin Urte Brinkmann und ihre Kammer verhängten daraufhin eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen wegen Widerstands gegen Polizeibeamte, Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. „Dies entspricht am Ende einer Haftstrafe von etwa fünf Monaten“, erläuterte Brinkmann die Umwandlung. Das Gesetz ermöglicht diese Umwandlung bei Haftstrafen unter sechs Monaten, wenn keine zwingenden Gründe für einen Gefängnisaufenthalt vorliegen.
Positive Sozialprognose und sofortige Rechtskraft
Die Richterin begründete die Entscheidung mit einer „positiven Sozialprognose“ für die Angeklagte, die sich gerade eine neue Arbeit gesucht hatte. Zudem wertete sie die Backpfeife gegen den Beamten nicht als „erhebliche Gewalt“. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Berufungsverhandlung lediglich sechs Monate Haft gefordert.
Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte und ihr Verteidiger dem Urteil unmittelbar zustimmten, wurde es sofort rechtskräftig. Die Strafe soll die Frau „auf den Weg eines straffreien Lebens zurückbringen“, betonte Richterin Brinkmann. Möglicherweise begünstigt wurde diese Entscheidung dadurch, dass sich die Angeklagte inzwischen von dem Mann getrennt hat, dessen psychische Probleme ursprünglich zum Polizeieinsatz geführt hatten.
Die Geldstrafe in Höhe von 6400 Euro entspricht etwa dem Fünffachen des Monatsverdienstes der Verurteilten. Trotz dieser finanziellen Belastung zeigte sich die Frau mit dem Urteil zufrieden, da sie einer Bewährungsstrafe entgeht und stattdessen eine Geldstrafe akzeptieren konnte.



