Endgültiger Freispruch für Grünen-Politiker Kasek: OLG Dresden bestätigt Urteil
Das Oberlandesgericht Dresden hat einen Freispruch für den Leipziger Grünen-Politiker Jürgen Kasek endgültig bestätigt. Die Revisionskammer verwarf die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Leipziger Landgerichtes vom 12. Juni 2024. Gegen diese Entscheidung können keine weiteren Rechtsmittel mehr eingelegt werden, womit der Rechtsstreit nach mehr als drei Jahren seinen Abschluss findet.
Hintergrund des juristischen Verfahrens
Jürgen Kasek, ehemaliger Landesvorsitzender der Grünen in Sachsen, stand wegen gefährdender Verbreitung personenbezogener Daten vor Gericht. Der entsprechende Straftatbestand nach Paragraf 126a StGB war im Jahr 2021 eingeführt worden, als im Kontext der Corona-Pandemie und verbalen Angriffen auf Politiker vermehrt sogenannte Feindeslisten im Internet auftauchten. Die Staatsanwaltschaft hatte die Revision gegen den Freispruch eingelegt, doch das Oberlandesgericht wies diese nun zurück.
Der umstrittene Tweet vom Januar 2023
Der konkrete Anlass für das Verfahren war ein Tweet, den Kasek im Januar 2023 auf seinem damaligen Twitter-Account veröffentlicht hatte. Darin zeigte er das Bild einer Hausfassade im Leipziger Stadtteil Schönfeld, auf dem in einem hell erleuchteten Fenster eine Tischlampe zu erkennen war. Kasek vermutete in dieser Lampe ein verfassungsfeindliches Symbol und kommentierte: Reichsadler mit Keltenkreuz. In dem gleichen Tweet forderte er die sächsische Polizei mit den Worten auf: Ein aufmerksamer Bürger hat mich darauf hingewiesen @PolizeiSachsen wollt ihr mal nach den Rechten gucken? Nicht das noch was passiert.
Gerichtliche Instanzen und unterschiedliche Bewertungen
Das Leipziger Amtsgericht sah im November 2023 den Tatbestand des Paragrafen 126a als erfüllt an, da die Anschrift des Hauses identifizierbar war und der Wohnungsinhaber dadurch vor möglichen Angriffen nicht mehr geschützt sei. Kasek wurde in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Der Politiker ging jedoch in Berufung und betonte, es sei ihm ausschließlich darum gegangen, die Polizei schnellstmöglich zu aktivieren, um seinen Anfangsverdacht überprüfen zu lassen.
In der Revisionsverhandlung am Oberlandesgericht Dresden stellte Kasek klar: Mir ging es nie darum, irgendjemanden zu gefährden. Gleichzeitig räumte er ein, verbal auf dünnem Eis agiert zu haben. Richter Hans Schlüter-Staats deutete an, dass der Fall möglicherweise anders entschieden worden wäre, wenn der Tweet keine direkte Verlinkung zur Polizei enthalten hätte. Die Polizei war kurz nach der Veröffentlichung tatsächlich in der betroffenen Wohnung erschienen.
Verteidigungsstrategie und vergleichbare Fälle
Kaseks Verteidigung verwies während des Verfahrens auf eine vergleichbare Handlung ihres Mandanten. Der Politiker hatte bereits in der Vergangenheit die Polizei auf ähnliche Weise auf verbotene Gegenstände auf einem Flohmarkt aufmerksam gemacht. Diese Vorgehensweise wurde von der Verteidigung als Beleg dafür angeführt, dass Kasek stets das Ziel verfolge, staatliche Stellen bei der Aufklärung möglicher Straftaten zu unterstützen, nicht jedoch Personen zu gefährden.
Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Dresden ist der juristische Prozess nun abgeschlossen. Der Freispruch für Jürgen Kasek hat damit endgültig Bestand und setzt einen Schlusspunkt unter eine kontrovers diskutierte Affäre, die Fragen zum Umgang mit sozialen Medien, zur Meinungsfreiheit und zur Rolle von Politikern bei der Meldung mutmaßlicher Straftaten aufwirft.



