Kinder im Zeugenstand: Bundesjustizministerin Hubig fordert besseren Schutz für junge Zeugen
Für Kinder kann eine Aussage vor Gericht eine besonders schwere Belastung darstellen, die bis zur Retraumatisierung führen kann. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will daher den Schutz von Kindern als Zeugen künftig deutlich stärken und setzt sich für den bundesweiten Ausbau sogenannter kindgerechter Vernehmungszimmer ein.
Kindgerechte Vernehmungszimmer als Schutzraum
In Potsdam und anderen Bundesländern gibt es bereits erste Erfahrungen mit speziell eingerichteten Vernehmungszimmern für Kinder. Diese Räume bieten eine weniger bedrohliche Umgebung, in der Kinder häufig in Begleitung einer Vertrauensperson befragt werden. Die Aussagen werden per Video aufgezeichnet und später in der Hauptverhandlung als Beweismittel verwendet.
„Kinder erleben vor Gericht häufig eine Situation absoluter Hilflosigkeit und sind extrem eingeschüchtert“, sagte Hubig bei einem Besuch im Potsdamer Amtsgericht. Die Videoaufzeichnungen stellen sicher, dass das Kind weder dem Beschuldigten begegnen noch der oft als unangenehm empfundenen Vernehmungssituation vor dem Richter ausgesetzt ist.
Brandenburg als Vorreiter mit konkreten Plänen
In Brandenburg sollen nun weitere kindgerechte Vernehmungszimmer an verschiedenen Gerichten entstehen. Das Zimmer im Potsdamer Amtsgericht wurde seit der ersten Nutzung im Oktober 2024 bereits etwa 30 Mal für Kindervernehmungen genutzt. Der nächste Raum ist in Frankfurt (Oder) geplant und soll nach Angaben des Ministeriums rund 40.000 Euro kosten.
Die Räume sind mit mehreren Kameras ausgestattet, darunter eine Deckenkamera, die etwaige Zeichnungen des Kindes aufnehmen kann. „Wir sind immer noch in einer Vernehmungssituation“, betonte eine Ermittlungsrichterin. Zu viel Spielzeug könne ablenken, daher seien bewusst nur wenige Kuscheltiere verteilt.
Wandel im Justizwesen sichtbar
Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm (SPD), der Hubig zu dem Besuch eingeladen hatte, sieht einen deutlichen Wandel im Umgang mit jungen Zeugen: „Wir nehmen ihre Bedürfnisse ernst“. Vielen leitenden Justizbeamten sei dieses Thema eine Herzensangelegenheit geworden.
Hubig erinnerte an ihre Zeit als Richterin um die Jahrtausendwende, als der schonende Umgang mit jungen Zeugen noch kein großes Thema war. Damals sei unter Juristen die Meinung verbreitet gewesen: „Man braucht den Zeugen vor Gericht“. Heute stehe zwar weiterhin die Schuldfrage im Fokus, doch dürfe dabei nicht das Opfer aus dem Blick geraten.
Verfahrensablauf in den speziellen Räumen
Da die Vernehmung während des Ermittlungsverfahrens stattfindet, müssen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Fragen vorab per E-Mail einreichen. Die Ermittlungsrichterin stellt diese Fragen dann dem Kind. Das entstandene Video gelangt als Beweismittel auch zum Angeklagten.
Die meisten Zeugen hätten berichtet, dass die Vernehmung in dem speziellen Zimmer weniger schlimm als erwartet gewesen sei, so eine Ermittlungsrichterin.
Kinderschutzbund fordert weitere Maßnahmen
Der Kinderschutzbund begrüßt die kindgerechten Vernehmungszimmer als „wichtigen ersten Schritt“. Eine Sprecherin betonte jedoch: „Entscheidend ist nicht nur der Raum“. Notwendig seien auch gut geschulte Richter und alle weiteren Verfahrensbeteiligten, die wissen, wie Kinder Belastungssituationen erleben.
Zudem fehle es bundesweit noch an einer guten interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Unterstützungssystemen wie Krankenhäusern und Jugendhilfe. „Aktuell ist all das bundesweit noch deutlich ausbaufähig“, so die Sprecherin.
Hubig betonte abschließend: „Es ist wichtig, dass die Justiz hier ein menschliches Gesicht zeigt. Zeugen dürfen nicht zu einem Objekt werden“. Der Schutz der Opfer, insbesondere der Kinder, habe sie schon immer sehr beschäftigt, da diese Menschen seien, „denen etwas passiert ist“ – was immer schamhaft sei und in einem Gerichtsprozess berücksichtigt werden müsse.



