Kinder vor Gericht: Hubig will die Jüngsten besser schützen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich für eine deutliche Verbesserung des Schutzes von Kindern als Zeugen vor Gericht ausgesprochen. Bei einem Besuch im Potsdamer Amtsgericht betonte die Ministerin, dass Kinder in Gerichtsverfahren häufig eine Situation „absoluter Hilflosigkeit“ erlebten und „extrem eingeschüchtert“ seien. Untersuchungen hätten gezeigt, dass herkömmliche Vernehmungen bei Kindern zu schweren Retraumatisierungen führen könnten.
Kindgerechte Vernehmungszimmer als Schutzraum
In Brandenburg und anderen Bundesländern gibt es bereits erste Erfolge mit sogenannten kindgerechten Vernehmungszimmern. Diese speziell eingerichteten Räume bieten eine entspannte Umgebung, in der Kinder in Begleitung einer Vertrauensperson aussagen können. Die Videoaufzeichnungen dieser Vernehmungen werden später in Hauptverhandlungen als Beweismittel verwendet.
Vorteile dieser Methode:
- Kinder müssen dem Beschuldigten nicht direkt begegnen
- Sie sind nicht der unangenehmen Atmosphäre eines Gerichtssaals ausgesetzt
- Die Aussagequalität verbessert sich durch die entspannte Umgebung
Ausbau in Brandenburg geplant
In Brandenburg sollen nun weitere kindgerechte Vernehmungszimmer an verschiedenen Gerichten entstehen. Das erste Zimmer im Potsdamer Amtsgericht wurde bereits im Oktober 2024 in Betrieb genommen und seither etwa 30 Mal genutzt. Der nächste Raum ist für Frankfurt (Oder) geplant und soll nach Angaben des Ministeriums rund 40.000 Euro kosten.
Hubig beschrieb die traditionelle Gerichtssituation aus Sicht eines Kindes: „In erster Linie sehe das Kind im Gerichtssaal lauter Menschen in schwarzen Roben, die nach den Personalien des Kindes fragten.“ Die Ministerin betonte: „Es ist wichtig, dass die Justiz hier ein menschliches Gesicht zeigt. Zeugen dürfen nicht zu einem Objekt werden.“
Wandel im Justizwesen
Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm (SPD), der Hubig zu dem Besuch eingeladen hatte, bestätigte einen spürbaren Wandel im Umgang mit jungen Zeugen: „Wir nehmen ihre Bedürfnisse ernst.“ Vielen leitenden Justizbeamten sei dieses Thema eine „Herzensangelegenheit“ geworden.
Hubig erinnerte an ihre eigene Zeit als Richterin um die Jahrtausendwende, als der schonende Umgang mit jungen Zeugen noch kein großes Thema war. Damals sei unter Juristen die Meinung verbreitet gewesen: „Man braucht den Zeugen vor Gericht.“ Heute stehe zwar weiterhin die Schuldfrage im Fokus, aber das Opfer dürfe dabei nicht aus dem Blick geraten.
Ausstattung und Ablauf der Vernehmungen
Die kindgerechten Vernehmungsräume sind mit mehreren Kameras ausgestattet, darunter eine Deckenkamera, die etwaige Zeichnungen des Kindes aufnehmen kann. Die Räume enthalten bewusst nur wenige Kuscheltiere, da zu viel Spielzeug ablenken könnte. Eine Ermittlungsrichterin erklärte: „Wir sind immer noch in einer Vernehmungssituation.“
Die meisten Zeugen hätten jedoch berichtet, dass die Vernehmung in dem speziellen Zimmer weniger schlimm als erwartet gewesen sei. Da die Vernehmung während des Ermittlungsverfahrens stattfindet, müssen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Fragen vorab per E-Mail einreichen. Die Ermittlungsrichterin stellt diese Fragen dann dem Zeugen, und das Video gelangt als Beweismittel auch zum Angeklagten.
Kinderschutzbund fordert weitere Maßnahmen
Der Kinderschutzbund begrüßt die kindgerechten Vernehmungszimmer als „wichtigen ersten Schritt“. Eine Sprecherin des Vereins sagte: „Kindern und Jugendlichen den Auftritt im Gerichtssaal zu ersparen und eine weniger formelle Umgebung zu schaffen, kann sie deutlich entlasten.“
Allerdings fordert der Verein zusätzliche Maßnahmen:
- Gut geschultes Personal, das weiß, wie Kinder Belastungssituationen erleben
- Sensible und sachgerechte Befragungstechniken
- Bessere interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Krankenhäusern und Jugendhilfe
Die Sprecherin resümierte: „Aktuell ist all das bundesweit noch deutlich ausbaufähig.“ Die Einrichtung spezieller Vernehmungsräume sei ein wichtiger Anfang, aber für einen umfassenden Kinderschutz im Justizwesen seien weitere Anstrengungen notwendig.



